Küche in Mietwohnung übernommen, vom Vormieter aber nicht bezahlt, Pfändung möglich?

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Sie hat die küche gutgläubig gekauft, daher ist Sie Eigentümerin der Küche.
Es besteht zwischen dem Hersteller und deiner Freundin kein Vertrag, sodass sie weder Rechte, noch Pflichten zu erfüllen hat.

Verzugsanschrift des Vormieters mitteilen, und der Firma kein Geld auszahlen.

Was steht genaues auf der Rechnung ? Wie ist der Eigentumsvorbehalt gestaltet ?

Ergänzung: Handelt es sich um einen Eigentumsvorbehalt mit weiterveräußerungsklausen, dann darf die Firma die Küche mitbehmen und deine Freundin hat einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Vormieterin. Das ist eine privatrechtliche Geschichte, da wird die Polizei nicht viel bringen.

Ich würde sagen das ist auf jeden Fall eine Sache für den Anwalt ,deine Freundin hat ja auch nicht den Kaufvertrag unterschrieben.Ich denke ihr solltet einen Rechtsanwalt einschalten ,der das regelt.Dazu wäre es gut ,wenn deine Freundin eine Rechtschutzversicherung hätte.

Nein bezahlen muss sie nicht. Aber sie dürfen die Küche mitnehmen. Sie kann das Geld das sie dem Vermieter für die Küche gezahlt hat zurückfordern. Zudem bekommt der Vermieter eine Strafe weil er etwas verkauft hat das noch gar nicht ihm gehört.

Nein! - stellt Hausfriedenabruch da.

Vor der Tür stehen lassen & zur Not die Polizei anrufen! - hätte gerne die Adresse von dem Küchengeschäft, das ist illegal!

Sie hat gutgläubig erworben, Schuldner des Küchenstudios aus dem Kauf ist der Vormieter.