Kuckuckskind

7 Antworten

Du kannst auch als nicht leiblicher Vater Umgang vor Gericht durchsetzen. Wie entschieden wird, wird davon abhängen, wie intensiv der Kontakt zu dem Kind in der Vergangenheit war.

Was den Unterhalt angeht, würde ich sagen, dass du theoretisch aktuell noch zur Zahlung verpflichtet bist, da du der rechtliche Vater bist, genau so wie deine Frau dazu verpflichtet wäre, dir das Kind zu Umgangskontakten herauszugeben.

Ihr Anwalt hat dich mit seinem Schreiben nun in Verzug gesetzt.

Es ist allerdings so, dass viele Väter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen und bis es zur entsprechenden Verhandlung kommt vergehen oft Monate.

Ich würde dir raten zum Anwalt zu gehen und dich beraten zu lassen.

Leg doch den fälligen Unterhalt für das Kind auf ein Sparbuch und teile dem Anwalt deiner Frau mit, dass du dich auf Grund der Mitteilung, dass das Kind nicht dein leibliches Kind ist, in finanzieller Hinsicht zunächst rechtlich beraten lassen möchtest, bevor du weitere Zahlungen leistest.

Teile gleichzeitig deinen Wunsch nach Umgang mit dem Kind mit und erkläre, dass du beabsichtigst Klage auf Umgang einzureichen, sollte die Kindsmutter deinem Wunsch nicht nachkommen.

Wie lange es dauert, bis es zu einer Verhandlung zwecks Anfechtung der Vaterschaft kommt hängt davon ab, wie viel die Gerichte zu tun haben. Auch in dieser Hinsicht solltest du schnellstens einen Rechtsbeistand aufsuchen und die Klage einreichen.


Am Ende bin ich alles in Allem etwas fassungslos, wie abgebrüht deine Exfrau ist, von dir noch Unterhalt einzufordern, obwohl sie ja offensichtlich die ganze Zeit über wusste, dass du nicht der Vater "eures" Kindes bist.

Du hast nun viele Optionen, eine davon ist, dich finanziell wie emotional von deiner Exfrau und dem Kind zu lösen (wenn ich es richtig verstanden haben ist das Kind unter 2, es wird also zu diesem Zeitpunkt noch nicht allzuviel Schaden nehmen und sich wahrscheinlich nicht mehr an dich erinnern können, klingt hart ist aber so)

Du fechtest die Vaterschaft nicht an, zahlst weiter Unterhalt und bestehst in Form einer Klage auf deine Rechte in Bezug auf den Umgang, mit dem Risiko, dass selbst bei erfolgreicher Verhandlung die Mutter das Kind nicht herausrückt,.

Oder du fechtest die Vaterschaft an und versuchst Umgangsrecht einzuklagen, mit dem Risiko, dass selbst bei erfolgreicher Verhandlung die Mutter das Kind nicht herausrückt, bist aber von der Zahlungsverpflichtung ab einem bestimmten Zeitpunkt befreit.

Scheinväter auch Zahlväter?

Kinder sind teuer. Bis zum 18. Lebensjahr kommen nach Richtlinien der Düsseldorfer Unterhaltstabelle selbst bei Geringverdienern über 50.000 Euro zusammen. In vielen Fällen ist die Vater-Kind-Beziehung so stark, dass der Scheinvater den gezahlten Unterhalt nicht zurückfordert und Papa bleiben möchte. Doch manche Männer fühlen sich belogen und betrogen und brechen die Beziehung zum Kind ab - und fordern das geleistete Ziehgeld vom leiblichen Vater ein. Das geht erst, wenn aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist - dann erlischt die Vaterschaft und mit ihr die Unterhaltspflicht. Ein „neuer“ Vater muss festgestellt werden, der künftig und rückwirkend für sein Kind Unterhaltszahlungen leisten soll. Dem Scheinvater steht somit Anspruch auf einen sogenannten "Scheinvaterregress“ gegen den leiblichen Vater zu. Auch Unterhaltsleistungen, die dem Kind in Form von Wohnraum und Betreuungsleistungen gewährt wurden, werden dabei in Geld geschätzt.

vgl.:http://www.t-online.de/eltern/familie/id_18825354/kuckuckskind-unterhalt-folgen-einer-lebensluege-.html

Jaq, das habe ich auch schon gelesen. In meinem Fall ist es aber so, dass ich noch in der zweijahresfrist bin und die Anfechtung in jedem Fall erfolgreich verlaufen wird, da ich nicht der biologische Vater bin. Jedoch schrieb mich ihr Anwalt an und forderte Unterhalt, natürlich möchte ich den nun nicht mehr begleichen, da es nicht mein leibliches Kind ist. Suche Leute die etwas ähnliches erlebt haben und wissen was auf mich zukommt.

Im Endeffekt musst du das mit deinem Gewissen entscheiden. Sehr schwierig. Mit der rechtlichen Seite kenn ich mich nicht aus. Bei dem Umgang bist du darauf angewiesen, dass deine Ex es zu lässt. Ich hoffe, sie wird es zum Wohle des Kindes tun. Das werdet ihr also als erwachsene Menschen selbst regeln müssen. Rechtlich bist du nicht der Vater und hast keinen Anspruch auf Besuchsrecht! In dem sie dir um die Ohren geklatscht hat, dass du nicht der leibliche Vater bist hat sie ja regelrecht darum gebettelt keinen Unterhalt zu bekommen. Vielleicht einigt ihr euch darauf, dass du Unterhalt für das Kind bezahlst, aber nicht für sie. Fände ich einen tragbaren Kompromiss. Wenn du dich als sozialen Vater siehst und Kontakt um Kind haben möchtest, dann sollte dir auch was daran gelegen sein, dass das Kind alles Nötige bekommt.

Umgang versucht sie schon seit Monaten zu unterbinden, ich bin momentan noch der rechtliche Vater, habe auch noch alle Rechte und Pflichten, nur was wird nach der Anfechtung passieren ? Beim Jugendamt sagte man mir ich könne der soziale Vater bleiben und mir wird Umgang gewehrt, nur wie wird dieser genau geregelt, kann dieser durch das gericht festgelegt werden ?

@kuckuckskind13

Ich fürchte nein.

Versuch noch mal mit ihr zu reden. Es ist wichtig, dass das Kind weiterhin einen Vaterfigur hat. Dass du für das Kind weiterhin da sein möchtest. Und dass du es dann natürlich auch finanziell unterstützen wirst.

Ansonsten: Kein Umgang - kein Unterhalt!

Tut mir Leid für deine schwierige Situation. Ich würde dir ja empfehlen, einen Termin bei eurem Verantwortlichen im Jugendamt zu machen und demjenigen deinen Fall zu schildern. Der kann dir für deinen speziellen Fall wahrscheinlich um einiges besser Auskunft geben und dir raten, was wie zu tun ist.

Weiß ich zwar nicht, aber für einen Berater wäre noch wichtig: Ist mit Ex die Ehefrau oder eine Lebenspartnerin gemeint? - Wenn Lebenspartnerin - ist das Kind von dir adoptiert? ich würde zumindest die Zahlungen sofort einstellen bis zur Klärung.

Es ist meine Ex-Ehefrau, mit dem Jugendamt stehe ich in Kontakt, aber leider können die mir da nicht wirklich weiter helfen. Mich würden die durchschnittlichen Zeiten bis zu einer erfolgreichen Anfechtung interessieren.