Ktm 690 SMC R Totalschaden?

6 Antworten

... aber es gibt doch nur etwas, wenn der/die andere Schuld hat an der Zerbröselung. Steht das schon fest?

Geh einfach mal davon aus, dass du nicht das Geld bekommst , das du gerne hättest.

Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges lieg unterhalb dem was du bezahlt hast. Vor allem die ganzen Zusatzteile werden wohl nur einen minimalen Anteil an "Wertsteigerung" einbringen.

 

Für alle anderen Schäden (Schutzkleidung evtl. Behandlungskosten) ist natürlich auch die Versicherung des Unfallverursachers zuständig.

Wie aber hier schon angemerkt, besteht hier die Kostennachweispflicht. Und davon ab geht auch wieder der Zeitwert. also ne Kombi aus dem Jahr 2014 die damals 800€ gekostet hat bekommst du auch nicht voll ersetzt.

Tut mir echt leid für dich und das Bike - Ich hab die Selbe nur ein Baujahr früher.

Danke und viel Spaß mit deiner.

Hallo,

bei einem so neuen Motorrad muss selbst ein Rahmenschaden kein Totalschaden sein.

Sollte es wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, dann bekommst du von der Versicherung den aktuellen Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Das heißt, du bekommst so viel, wie ein vergleichbares Motorrad jetzt kostet.

De gegnerische Versicherung wird einen Gutachter schicken, der den genauen Betrag ermittelt.

http://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Die Versicherung muss auch die beschädigte Schutzkleidung bezahlen. Dafür musst du allerdings die Kaufbelege vorweisen.

Viele Grüße

Michael

Die Schutzbekleidung muss von der HP des Unfallverursachers erstattet werden. Es gilt dabei die Regelung »neu für alt ohne Abzug«:

http://www.jurablogs.com/go/olg-muenchen-motorradunfall-kein-abzug-neu-fuer-alt-bei-beschaedigter-schutzkleidung

Sprich: Da bei der beschädigten Bekleidung die Schutzwirkung nicht mehr gegeben ist, ist ein Neukauf fällig. Normalerweise wird bei Schäden ein Abzug vom Neupreis vorgenommen, schließlich sind die beschädigten Gegenstände nicht mehr neu. Anders bei der Schutzbekleidung: Wenn der 700 Euro Helm schon 1,5 Jahre alt ist, nun aber nicht mehr verwendet werden kann, muss er trotzdem als Neuanschaffung von der HP des Unfallverursachers erstattet werden. 

Jedoch wird die Versicherung u.U. erst mal nicht bezahlen wollen. Also musst du evtl. erst noch einen Anwalt bemühen. 

Es gibt auch ein älteres Urteil (von 2007), da wurden die Kosten NICHT zu 100% übernommen. 

@bobbinator3000,

hier im Forum wirst du keine Kfz-Sachverständigen finden die ohne dein Motorrad gesehen haben, dir ein Gutachten über den Schaden liefern können.

Suche dir einen Kfz-Sachverständigen, der dir ein Gutachten über deinen Schaden erstellt - ist allerdings kostenpflichtig.

Gruß Apolon