Kripo kam mit Haftbefehl wegen Schulden. Dürfen die meinen Mann einfach so mitnehmen?
So es geht um eine offene Forderung wegen Steuerhinterziehung Betrag liegt bei 4100 Euro. Steuerhinterziehung deswegen weil wir eine Eigentumswohnung hatten dann wegen zuwachs ausgezogen sind in der Eigentumswohnung Mieter drin leben lassen haben und wir Eigenheimzulage bekommen haben. Weder der Steuerberater noch sonst wer hat uns gesagt das man das eigentlich nicht darf.. Nun gut die Eigenheimzulage wurde zurückgezahlt jedoch kam auf einmal ein Urteil Steuerhinterziehung. Vor 3 Monaten hab ich einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben dass wir momentan nur in Raten zahlen können, Es kam die Ablehnung der Betrag muss sofort bezahlt werden... Aber wie momentan läuft es halt nicht so gut ich bin hochschwanger mit unserem zweiten Kind und heute kamen zwei von der Kripo und haben meinen Mann gesagt entweder 4100 Euro jetzt zahlen oder ab ins Gefängniss. 1 Stunde hatte er Zeit rumzutelefonieren ob ihm jemand geld leihen kann. Nun überweist uns die Schwester das Geld aber das dauert 2-3 Tage solang sitzt er...Meine Frage darf man ihn einfach so mitnehmen??? Wenn man nicht zahlen kann dann wieso wollen die keine Raten? Man kann doch niemanden einfach so ins Gefängniss stecken er will zahlen aber halt nur in Raten... Brauche dringend Hilfe. Er sitzt ja
12 Antworten
Noch ein kleiner Tipp: Gezahlt werden muss nur die Strafe, nicht die Kosten. Und von der Strafe auch nur der Teil, den er noch nicht "abgesessen" hat. Das solltet ihr vorher nachrechnen. Denn wenn zu viel Geld eingezahlt wird, dann wird es einfach zur Bezahlung der Kosten genommen. Das bekommt ihr nicht wieder.
Danke für die Antwort, dann wird er eben einige Tage warten müssen bis ich das Geld vorbeibringen kann.
Ich sag mal so: Da hast du einiges "ausgelassen" (oder dein Mann hat es dir nicht mitgeteilt). Das passiert nicht einfach so und plötzlich.
Und ja, das dürfen sie. Und nein, auf eine Ratenzahlung muss man sich nicht einlassen.
Und wenn ihr keine 4000 EUR auf der hohen Kante habt, habt ihr euch schon damals mit der Eigentumswohnung aber so dermaßen finanziell übernommen.
Hier wurde entweder alles Wesentliche unterschlagen, oder aber fehlerhaft dargestellt.
So es geht um eine offene Forderung wegen Steuerhinterziehung Betrag liegt bei 4100 Euro
Das ist die nach Anklageerhebung und Prozess festgesetzte Strafe gem. rechtskräftigem Urteil. Zwischen der Ermittlung und dem Urteil vergehen aber in aller Regel 6 - 12 Monate. Und selbst dann dauert es üblicherweise AFAIK 3 - 4 Monate, ehe tatsächlich eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten ist.
Steuerhinterziehung deswegen weil wir eine Eigentumswohnung hatten dann wegen zuwachs ausgezogen sind in der Eigentumswohnung Mieter drin leben lassen haben und wir Eigenheimzulage bekommen haben.
Subventionsbetrug i.S.d. § 264 StGB respektive § 263 StGB. Verstoß gegen die Meldepflicht aus § 11 Abs. 4 EigZ.
Weder der Steuerberater noch sonst wer hat uns gesagt das man das eigentlich nicht darf.
Quatsch. Der StB hätte Euch dies nicht nur gesagt, sondern auch unterschreiben lassen - wenn ihr es ihm denn nach Wegfall der Voraussetzungen mitgeteilt hättet. Da die Eigenheimzulage nur im Antragsverfahren einmalig geprüft wurde, war schon immer der Bezieher gem. Gesetz und entsprechendem verweis auf dem Beschsid verpflichtet, alle Umstände, die den Bescheidgrundlagen widersprachen, selbstständig zu melden.
Vor 3 Monaten hab ich einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben
dass wir momentan nur in Raten zahlen können, Es kam die Ablehnung der
Betrag muss sofort bezahlt werden
Das hätte man mit dem eigenen Prozessanwalt abklären sollen. Zudem ist Ratenzahlung eine Option, die die StA jederzeit ablehnen kann (und regelmäßig ablehnen wird, wenn die angebotene Ratenhöhe zu läppisch ist).
heute kamen zwei von der Kripo und haben meinen Mann gesagt entweder 4100 Euro jetzt zahlen oder ab ins Gefängnis
So ist das bei einem bestehenden Haftbefehl.
Nun gut die Eigenheimzulage wurde zurückgezahlt jedoch kam auf einmal ein Urteil Steuerhinterziehung.
Nein, da kommt kein Urteil, da kommt eine Anklage und ein Prozess und spätestens dann sollte man sich einen Fachanwalt für Steuer- oder Strafrecht suchen.
Meine Frage darf man ihn einfach so mitnehmen???
Ja klar, es liegt ein Haftbefehl vor. Hat er keinen Strafverteidiger?
Wenn man nicht zahlen kann dann wieso wollen die keine Raten?
Weil die Steuerschuld zu begleichen ist, wenn sie entsteht und nicht wann ihr das zu viel ausgegebene Geld wieder drin habt.
Die 4100 sind die Strafe an sich.
§§ 459 ff StPO.
Steuerschuld wurde bezahlt komplett das waren über 76.000 Euro!!!
76.000 € Eigenheimzulage?
zefix, da müssen aber viele, viele Kinder im Spiel gewesen sein .....
nach meinen Berechnungen mind. 9 Kinder .......
Ein Urteil kommt nicht einfach so und ein Haftbefehl auch nicht. Da habt Ihr wohl einiges verschlampt.
Steuerschuld wurde bezahlt komplett das waren über 76.000 Euro!!! Die 4100 sind die Strafe an sich. Beim Finanzamt ist alles Sauber!!!