Kriegt man Kindergeld nach einer 1 jährigen " Unterbrechung"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du einmal "raus" bist, bist Du nicht für alle Zeiten raus.

Für Kindergeld ist nur entscheidend, ob Du gerade in der Ausbildung bist oder nicht - und ob Du das Höchstalter von 25 noch nicht erreicht hast.

Kindergeld kann man auch jederzeit wieder neu beantragen. Da zählt nicht mal, ob man schon eine Ausbildung abgeschlossen hat. Da zählt wirklich nur, ob man in einer Ausbildung ist oder nicht.


Was anderes ist der "Bestandsschutz" im Öffentlichen Dienst, wenn es um die alten Ortszuschläge geht: wenn das Kind da einmal raus ist, gibt es diese Zulagen - die tarifvertraglich vor ein paar Jahren abgeschaft wurden - nicht wieder.

Erst einmal danke für deine schnelle Antwort. Habe grade eben noch mal nach gefragt beim vater, wusste ja schon das der im öD arbeitet, aber nicht das die ihr Kindergeld von einer seperaten Kasse beziehen. Also handelt es sich bei seinen bezügen um die o.g. Ortszuschläge, wodurch wir nach meiner Unterbrechung keinen Anspruch mehr hätten auf das Kindergeld?

Das ist natürlich ärgerlich :(

@dhundgen

Nein, die Ortszuschläge und das Kindergeld sind zweierlei. Die Ortszuschläge sind ein Gehaltsbestandteil (gewesen). Das Kindergeld wird zwar auch von einer eigenen Kindergeldkasse ausbezahlt (und man muß den Antrag dort stellen), der Anspruch ist aber der gleiche wie bei jedem anderen Menschen auch.

@anjanni

Stimmt. Das Kindergeld ist völlig unabhängig von der Art der Beschäftigung der Eltern - und von der Familienkasse.

Das Problem mit dem "Bestandsschutz" bei alten Ortszuschlägen tritt übrigens nur af, wenn von BAT zu TvöD übergeleitet wurde.

Wenn man Beamter ist, oder weiterhin nach BAT bezahlt wird, gibt es nach der Kindergeldpause wieder den "Ortszuschlag"/Kinderzuschlag. - Sicherheitshalber sich das schriftlich(!) vom Lohnbüro bestätigen lassen.

Schwierige Frage.Du solltest normalerweise noch Anspruch haben ,da das Kindergeld auch für das Studium gedahct ist.Ich würde da einen Experten befragen.Viel Glück.

"Experten" sind hier vermutlich all die Eltern, die einen vergleichbaren "Fall" schon hatten.

Wenn Du es nicht weißt, halte Dich doch einfach raus...