Bekommt man Kindergeld bei einer externen Überprüfung?

2 Antworten

Solange Du selber kein entsprechendes Einkommen hast, Dich in der Ausbildung oder im Studium befindest, wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr gezahlt - auch rückwirkend, wenn die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Bei Dir sollte eine entsprechende Bescheinigung des Instituts ausreichen.

Lies hier: http://www.kindergeld.net/wie-lange-wird-das-kindergeld-gezahlt.html

Ansonsten ruf doch einfach bei der Kindergeldstelle an - die geben Auskunft und sagen Dir auch ganz genau, welche Unterlagen Du einreichen mußt.

Habe hier noch eine bessere Seite zum Thema Kindergeld gefunden: http://www.kindergeld.org/

Bis zu 4 Jahre rückwirkend können Leistungen beantragt werden. Wer also den Kindergeldantrag zunächst versäumt, hat genügend Zeit, ihn nachzuholen.

Kindergeld steht dir auf jeden Fall bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung (Lehre, Studium, Weiterführende Schule oder Ähnliches) zu.

Ob du es rückrwirkend beantragen kannst bezweifel ich aber, auch wenn du es versuchen kannst. In der Regel geht vieles 3 Jahre rückwirkend.

Meine Zweifel aber, weil es normalerweise im frühen Kindesalter beantragt und an die Eltern für das Kind und später dem Kind direkt gezahlt wird.

Aus welchen Gründen gab es denn bis jetzt keins?

hab ja nur bis zum 18. lebensjahr kindergeld bekommen, und dieses jahr hab ich die prüfung halt absolviert. rückwirkend geht bis zu 4 jahren 

Naja ab 18 biste kein Kind mehr.

Wie gesagt, versuchs mit der Begründung du hast bis jetzt die Ausbildung gemacht. Könnte aber sein dass sie dann fragen, warum du das kriegen solltest, wenn du auch so überlebt hast.

stimmt schon, aber sollte ja kein problem sein, da man bis zum 25.lebensjahr auch kindergeld kriegen kann 

Ja stimmt. Hatte ich durcheinander gebracht, war ja Strafrecht ^^ Also wie gesagt, versuchs.