Kriegt man bei Brutto 1100 E noch von Wohngeldstelle?

3 Antworten

Möglicherweise.
Jobcenter-seitig hast du bei 1100€ brutto einen Freibetrag von mindestens 290€.
Dieser Betrag wird von deinem Nettolohn abgezogen. Die Differenz ist das sog. anrechnungsfähige Einkommen.

Auf der anderen Seite steht dein Bedarf. Mangels Infos kann, setzte ich einfach mal voraus, dass du alleine lebst, mindestens volljährig bist und es keine Probleme mit der Zustimmung füreine eigene Wohnung geben wird.

In dem Fall hast du zur Zeit einen Regelsatzanspruch von 382€. Dazu kommt eine angemessene Miete.

Anrechnungsfähiges Einkommen < Bedarf => Leistungsanspruch.

Wenn du alleine in einer Wohnung lebst und diese in Größe ( zwischen 45 qm - 50 qm ) sowie in den Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen ist,könntest du noch einen Anspruch auf ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter haben !

Was in deiner Stadt als angemessene Kosten vom Jobcenter getragen werden,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.

Dein Bedarf ab 01.01.2014 würde dann sein,391 € Regelsatz + die angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung,das wäre dann dein individueller Bedarf der dir vom Jobcenter zustehen würde.

Von deinen 1100 € Brutto,kannst du min.290 € an Freibeträgen geltend machen,die dir dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen würden,das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und erhöht deinen evtl. Anspruch auf eine Aufstockung.

Beispiel :

Du bekommst 850 € Netto und zahlst für deine Wohnung 350 € warm Miete.

Dann könnte man zunächst von deinen 850 € Netto,die Freibeträge von 290 € abziehen,blieben noch 560 € anrechenbares Einkommen übrig. Von diesen 560 € anrechenbarem Einkommen,gingen zuerst der Regelsatz von 391 € ab,somit hättest du noch ein anrechenbares Einkommen von 169 €.

Diese 169 €,würden dir dann als anrechenbares Einkommen von deinen 350 € warm Miete abgezogen,die Differenz von 181 € würdest du dann als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Du solltest einen Wohngeldantrag stellen, wenn du alleine lebst bzw. alleinige Mieterin von Wohnraum bist.