Kriegt man Arbeitslosengeld 1, wenn man den verlängerten Arbeitsvertrag nicht unterschreibt?

3 Antworten

Meines Wissens dürfte es dann keine Sperre geben,du solltest also ALG - 1 bekommen,wenn die Anspruchsvoraussetzungen im allgemeinen erfüllt sind !

Eine Verlängerung eines Arbeitsvertrages ist meiner Ansicht nach ja nicht möglich,du würdest dann einen neuen Arbeitsvertrag bekommen,der alte war dann befristet und du würdest nicht kündigen,sondern den neuen Vertrag nicht unterschreiben und das ist denke ich kein Grund dir eine Sperre zu geben,solange du noch keine Leistungen beziehst.

Erst wenn du im Leistungsbezug sein würdest ist meiner Meinung nach eine Sperre bei z.B. Arbeitsablehnung möglich,dass sollte dann § 144 lV - SGB - lll regeln,dann würde es bei der 1 und 2 Ablehnung jeweils 3 Wochen und bei der 3 dann 12 Wochen Sperre geben.

Manchmal gibt es beim ALG I ein SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

Dann gibt es 12 Wochen lang kein ALG I (und auch insgesamt 12 Wochen weniger). Man kann in dieser Zeit aber ALG II erhalten (in der Regel aber nur als Darlehen).

Eine Eigenkündigung kann sozialwidrig sein, ist es aber nicht immer. Eine Nicht-Verlängerung wird meines Wissens aber nicht als Kündigung durch den Arbeitnehmer eingestuft.

Aber es gibt auf jeden Fall keine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für sein Verhalten darlegen kann. Das kann ein längeres Mobbing sein oder so etwas Ähnliches, was es dir unzumutbar macht, weiter in diesem Betrieb zu arbeiten.

Wenn die Agentur für Arbeit darüber anderer Ansicht ist als du, kannst du die Sache gratis vor dem Sozialgericht klären lassen.

Gruß aus Berlin, Gerd

nein - Du bist ja nicht arbeitslos