Kriegt man als selbstständiger kein Kindergeld mehr?

5 Antworten

Hallo,

für das Kindergeld für Erwachsene gelten folgende Voraussetzungen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

Sinnvoll ist auf jeden Fall eine Berufsausbildung (gibt es auch im Bereich Veranstaltungstechnik). Evtl. ist auch ein Umzug in eine Region mit mehr freien Ausbildungsplätzen sinnvoll.

Vielleicht hilfreich: patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Gruß

RHW

bei der KKasse ist das Kind bis zu einem Gewinn (Gewinn = Einnahmen - Ausgaben) von 360€ pro Monat weiter familienversichert; falls es in einer Ausbildung ist.

Beim Kindergeld gilt eine Einkommensgrenze von 8004€/Jahr falls es in einer Ausbildung ist.

googel mal mit:

Gewerbe studenten kindergeld tipps

o. ä.

Érst mal schließe ich mich @SetzKuss an und möchte ergänzen: Das Kindergeld hört vom Grundsatz her mit 18 Jahren auf! Du bekommst das Kindergeld bis 25; Voraussetzung: Schule, Ausbildung, Ausbildungssuchend (Voraussetzung hier: alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden) etc. Als nächster Schritt ist eben die Einkommenshöhe unter die Lupe zu nehmen, die @gruenderlexikon schon richtig benennt.

Wie schon geschrieben wurde, liegt die Einkommensgrenze bei 8.004 € pro Jahr. Ergänzend dazu ist noch zu sagen, dass es sich dabei um das Nettoeinkommen handelt. Wenn du Betriebsausgaben hast, werden diese natürlich von deinem Umsatz abgezogen. Wenn diese unter 920 Euro liegen, kommt die Werbungskostenpauschale als Freigrenze zum Tragen.

Kindergeld wird wie alle Sozialleistungen bezahlt, wenn du entweder arbeitslos oder Schülerin bist oder dich in Ausbildung befindest und noch zu Hause wohnst und von deinen Eltern abhängig bist. Als "Selbstständige" bekommst du keine Sozialleistungen und musst auch deine Krankenversicherung selbst tragen. Als Selbstständige musst du überhaupt noch eine ganze Menge anderer Punkte beachten. Das scheint dir offensichtlich noch nicht klar zu sein. Da würde ich mich mal auf dem Finanzamt, oder bei der IHK oder der Handwerkskammer erkundigen, je nachdem was du beruflich vorhast. Jedenfalls ist der Status einer Selbstständigen (oder Freiberuflerin) völlig anders als der Status einer Arbeiterin, Angestellten oder Schülerin.