Krieg ich eine Sperre vom Amt bei Kündigung wegen familiärer Probleme?

7 Antworten

Es geht darum, dass du deine Arbeitslosigkeit nicht selbst herbei führen darfst.

Wieso sollen die Beitragszahler für dein Arbeitslosengeld aufkommen, weil in eurer Familie "etwas passiert" ist?

wohl wahr

Es gibt keine familiären Kündigungsgründe.Selbst ein Todesfall ist kein solcher und deshalb gibt es ganz sicher eine 3 monatige Sperre.

Ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung ohne Eintritt einer Sperrzeit liegt auch dann vor,wenn man zu seinem Ehepartner,eingetragenen Lebenspartner zieht und ein tägliches Pendeln die Beziehung gefährden würde !

Der Nachweis über eine baldige Hochzeit würde als Grund auch ausreichend sein,dann müsste man sicher nachträglich einen Beweis vorlegen.

Wenn Du immer kündigst, wenn es zuhause ein Problem gibt, dann brauchst Du überhaupt keinen Job.

Hört sich böse an? War aber nicht so gemeint. Rede mit Deinem Chef. Unter Umständen werden Dir zwei oder drei Tage Urlaub gewährt. Ansonsten kommen ja am Wochenende die Osterfeiertage zusammen. Dann mußt Du eben zügig handeln.

Selbst in einem Todesfall sollte man nie selber kündigen,wenn du nicht in der Lage bist arbeiten zu gehen,dann versuch bei deinem Hausarzt deine Situation zu erklären und dich erst mal Arbeitsunfähig schreiben zu lassen,sollte es tatsächlich ein Todesfall in der nahen Verwandtschaft gegeben haben !

Es wird schwer zu vermitteln sein, dass du einen Job komplett aufgibst, weil "du mal was klären" musst. Deswegen sehe ich das Risiko, eine Sperre zu bekommen, als ziemlich hoch an.

Das Beste wäre, das vorher mit der Agentur zu besprechen und bei Freigabe entsprechend zu dokumentieren.