Kreditvertrag kündbar trotz pünktilich bezahlter Raten?
Hallo, Community.
Ich habe eine rechtliche Frage, die ich grob abklären möchte, ehe ich einen Anwalt zu Rate ziehe. Angenommen, die Bank finanziert mir ein Mietshaus, obwohl ich selbstständig tätig bin. Kann die Bank, solange die Raten immer pünktlich gezahlt werden, ohne jeden Verzug, den Vertrag unter irgendwelchen Umständen kündigen? Z. B. weil meine selbstständige Arbeit nach 1-2 Jahren nach Vertragsschluß wegfällt? Oder weil die Bank den Kreditvertrag weiterverkauft ( hört und liest man ja öfter ) und dieser neue Gläubiger den Vertrag dann einfach so kündigt? Wohl gemerkt immer unter der Voraussetzung, dass alle Raten immer pünktlich bedient werden/wurden!
Vielen Dank für eure Antworten.
Martin.
4 Antworten
Das sollte wirklich ein Fachanwalt genau erörtern. Was Du ansprichst könnte (!) auf eine wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse hindeuten KÖNNTE !!!!
Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wesentliche_Verschlechterung_der_Verm%C3%B6gensverh%C3%A4ltnisse
Einfach kündigen kann weder die Bank, noch der neue Inhaber bei Weiterverkauf.
Eine Kündigung ist nur Möglich, wenn z.B. Vertragsvereinbarungen verletzt wurden oder falsche oder nicht vollständige Angaben bei Vertragsabschluss gemacht wurden.
Wenn das z.B. ein Kredit ist, der nicht für selbständige vorgesehen ist, kann das ein Kündigungsgrund sein. Ebenfalls wenn Raten zu spät gezahlt werden (es ist egal ob sie am Ende bezahlt wurden, 1 Tag zu spät reicht und es gilt, wann die Rate ankommt!) oder eine Sicherheit ganz oder teilweise weg fällt. Da gibt es noch viele andere Gründe.
Ich kann dir auch nur dazu raten, dir einen Anwalt zu nehmen und den Vertrag und die Kündigung prüfen zu lassen.
Hier kommt $490 BGB Absatz 1 zum Tragen:
Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
Wenn also zusammen mit dem Ende Deiner Einnahmen aus Selbstständigkeit auch der Wert des Mietshauses nicht (mehr) hoch genug ist, um bei eventuellem Zahlungsausfall den Restkredit zu besichern. So etwas könnte z.B. eintreten, wenn Dir die Mieteinnahmen gepfändet werden und außerdem ein größerer Schaden am Haus auftritt.
Danke für die informativen Antworten. Aber wenn ich das bei Wiki richtig lese gibt es gerade für Immobiliendarlehen abweichende Bestimmungen. Zitat:" Eine Ausnahme von diesen Kündigungsmöglichkeiten besteht für Verbraucher- und Immobiliendarlehensverträge. Bei Verbraucherdarlehensverträgen ( und Immobiliendarlehensverträgen ) ist eine Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht möglich, solange sich die Rückstände im erlaubten Bereich befinden." Und ich gehe ja davon aus, dass es gar keine Rückstände geben wird, sondern dass lediglich die Selbstständigkeit wegfällt und die Mieteinnahmen zur Tilgung erhalten bleiben und ausreichen. Da mit der Zeit ja immer mehr getilgt wird, sollte die Sicherheit des Hauses eigentlich zur Absicherung des Vertrages ausreichen, sofern keine Sanierungen aufgeschoben werden. Schwierige Sache, ich werde da tatsächlich einen Fachanwalt kontaktieren müssen. Oder die Bank muss auf den Einwand der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse im Vertrag schriftlich verzichten, was sie aber wohl nicht tun wird?