Kreditkartenantrag noch nicht unterschrieben - Kündigung notwendig?

4 Antworten

Ich habe durch Einsichtnahme in meine Schufa-Daten (sogenannte Datenübersicht) erfahren, daß einem schon der bloße Kreditantrag eine Eintragung bei der Schufa beschert verbunden mit einer, wenngleich geringfügigen, Reduzierung des Scores.

Zwar kann man hier zweifeln, ob schon vor Aktivierung der KK ein Vertrag zustande gekommen ist. Vorsorglich würde ich aber dennoch eine Kündigung aussprechen.

Du musst die Kreditkarte schließen/kündigen lassen. Nur weil sie nicht aktiviert ist, heißt es nicht das diese nicht verwendet werden kann und vl sogar Kosten verursacht oder aufscheint.

Ich persönlich würde noch widerrufen, da ich keinen Bock hätte als Karteileiche geführt zu werden.

Sende die Karte zurück und lege dieser Deinen Widerruf des Antrages bei!

Am besten versendest Du das dann per Einwurfeinschreiben!