kreditkarte kann ich die Raten/Zahlungsschutzversicherung wieder kündigen?
hallo ich eine frage. vor 6 jahren lernte ich meinen mann kennen. wir sind auch zusammen gezogen und verheiratet. es gibt da eine sache wo ich aber nicht weiterkomme. ich habe damals seine papiere sortiert und abgeheftet. alles ok soweit. ich wusste er hat eine kreditkarte die auch voll ausgeschöpft war. wir zahlen also jeden monat die karte ab. das problem ist, das der betrag einfach nicht weniger wird. jetzt hab ich mir nochmal alle unterlagen davon rausgesucht und festgestellt. das er eine arbeitsloen/todesversicherung am telefon abgeschlossen hat. siese beläufz sich auf ca.13 euro im monat. das heisst wir zahlen jeden monat 41 euro für den kredit. davon werden 13 euro abgezogen für diese versicherung und ca 18 euro für zinsen. der rest also knappe 10 euro sind zur deckung der summe übrig. das das nichts werden kann sieht man ein wenn die kreditsumme 1398 euro beträgt. desweiteren hat er eine kaufschutzversicherung die jährlich mit 15 euro zu buche schlägt. mit dieser karte wird seid jahren nichts gekauft. sie liegt nur rum und ich will die summe nur los werden. eine einmalzahlung ist leider aus finanzieller sicht nicht möglich. kann ich die arbeits/todesversicherung kündigen?? leider war dazu im internet nicht wirklich etwas zu finden. für eine antwort wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
einfach schriftlich alle versicherungen kündigen und die karte dann durchschneiden und zu hause aufbewahren. damit kann dann nichts mehr gekauft werden
Da wirst Du wirklich Dich mal durch das Kleingedruckte quälen müssen. Anscheinend ist Dein Mann nicht arbeitslos, sonst würden die Raten ja von der Versicherung übernommen. Von der Logik her denke ich wird die Versicherung nicht zu kündigen sein da das Konto ja überzogen ist. Aber wie gesagt....einfach mal lesen. Die Kaufschutzversicherung sollte ohne Probleme aufzulösen sein. Spätestens wenn Du die Kreditkarte zurückschickst (vorher Magnetstreifen zerstören!) macht diese keinen Sinn mehr da sie nicht mehr zu Einkäufen benutzt werden kann. Ansonsten einfach mal auf gut Glück die Restschuldversicherung kündigen. Wenn dies nicht geht wird die Versicherung Dich schon mit Hinweis auf die entspr. Paragraphen darauf hinweisen das dies nicht geht. Der Beitrag müsste sich doch auf die Restforderung beziehen. Solltest Du also zumindest mal hin und wieder etwas größere Beträge tilgen können müsste der Beitrag ganz allmählich doch auch sinken.
Dazu solltest Du im Vertrag nach sehen.