Kreditanfrage unterschrieben - Kosten?
Hi
Ich habe vor einem Jahr etwa (Ja ich weiß, strunzdoof und unbelehrbar) eine Kreditanfrage bei der Firma "Optima Finanzcheck Plus" gestellt.Habe leider auch etwas unterschrieben, aber als man von mir eine Vorkasse für Bearbeitung wollte habe ich dem ganzen einen Riegel vorgeschoben und bin zur Vernunft gekommen. Diesen Sommer wollten sie von mir 89,50€ haben, was ich natürlich einfach ignoriert habe. Vergangene Woche kam ein Schrieb vom Anwalt, man wolle jetzt in etwa das Doppelte (Mahnkosten etc.) haben. Vorhin habe ich dort mal angerufen und mich auf §655c (1) BGB berufen, der besagt dass man nichts zu zahlen hat, wenn kein Kreditvertrag zustande kommt. Dies sagte ich der Frau wie gesagt am Telefon und sie sagte nur, sie würde es notieren und ich würde allerdings weiterhin Post bekommen weil die Akte noch offen bleibt. Dies solange, bis sich der ursprüngliche Antragssteller entscheidet wie er weiter vorgehen möchte. Nach nochmaligem Durchlesen der unterschriebenen Unterlagen habe ich entdeckt, dass man sich im kleingedruckten auf §652 (2) BGB beruft, der besagt dass Aufwendungen dem "Mäkler" zu ersetzen sind, wenn es vereinbart ist. Auch bei nicht Zustandekommen eines Vertrages. Da sich diese beiden Paragraphen natürlich ein stückweit widersprechen und aufheben, wollte ich wissen ob hier irgendwer Erfahrungen und das nötige Fachwissen hat. Ich gehe stark davon aus, dass diese Firma im Leben nicht vor Gericht ziehen wird und lediglich versucht mich abzuzocken. Ich möchte mich nur nochmal vergewissern und habe absolut keine Lust weiter Post nachhause zu bekommen, die gerne auch mal im falschen Briefkasten (Bei meiner Mutter) landet :) Ich danke euch schonmal im Voraus recht herzlich
3 Antworten
Das widerspricht sich durchaus nicht. §652 (2) bezieht sich auf zu erstattende Auslagen. §655c hingegen auf die Vergütung. Das ist nicht dasselbe.
Eigentlich ist sie schon beantwortet. Wenn die Firma Auslagen in Rechnung stellt, musst du zahlen. Aber du kannst die dir exakt nachweisen lassen. Mahngebühren in der Höhe musst du nicht zahlen. Dazu gibt es diverse BGH-Urteile.
Das ist mir auch mal passiert bei Bavaria Finanz ignoriere einfach diese Schreiben ich bekam auch Post von einem Inkasso-Büro dann habe ich die angeschrieben ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden habe nun seit einem Jahr nichts mehr gehört.Bezahle auf keinen Fall die wollen dich nur abzocken und dir Angst einjagen du bist im Recht da es bei seriösen Anbieter keine Vorkosten gibt.
Hallo habe auch so ein Problem !
6.16 angefragt kurz drauf abgelehnt worden... ok nicht weiter schlimm.
1.17 Post vom Inkasso Dienst bekommen sie fordern 89,25€ Gebühr, für was ? Es kam nie zur Auszahlung des Kredites.
Heute Post vom Anwalt Dr. Harald Schneider bekommen der droht mit Zwangsvollstreckung Offenbarungseid und Detektiven ! Geforderte Summe 122,13€
Was mache ich richtig was falsch?
Kann mir jemand helfen.
Es hieß doch Gebühren fallen an wenn der Kredit zur Auszahlung kommt
Ok, das stimmt. Bin leider selbst kein Rechtsgenie, aber trotzdem ist die Sache doch nicht ganz klar, oder?! Welche Auslagen derjenige hat ist doch nicht ersichtlich. Offensichtlich ist es das Porto und aller Vorraussicht nach irgendein automatisiertes Programm welches die Briefe und Absagen fertig macht. Dass da tatsächlich was geprüft wird, halte ich im Nachhinein für mehr als fraglich. Beantwortet ist meine Frage jetzt leider immer noch nicht..