Kreditanfrage unterschrieben - Kosten?

3 Antworten

Das widerspricht sich durchaus nicht. §652 (2) bezieht sich auf zu erstattende Auslagen. §655c hingegen auf die Vergütung. Das ist nicht dasselbe.

Mariulinho 
Fragesteller
 18.11.2015, 15:18

Ok, das stimmt. Bin leider selbst kein Rechtsgenie, aber trotzdem ist die Sache doch nicht ganz klar, oder?! Welche Auslagen derjenige hat ist doch nicht ersichtlich. Offensichtlich ist es das Porto und aller Vorraussicht nach irgendein automatisiertes Programm welches die Briefe und Absagen fertig macht. Dass da tatsächlich was geprüft wird, halte ich im Nachhinein für mehr als fraglich. Beantwortet ist meine Frage jetzt leider immer noch nicht..

wedsawetrtzg  18.11.2015, 15:21
@Mariulinho

Eigentlich ist sie schon beantwortet. Wenn die Firma Auslagen in Rechnung stellt, musst du zahlen. Aber du kannst die dir exakt nachweisen lassen. Mahngebühren in der Höhe musst du nicht zahlen. Dazu gibt es diverse BGH-Urteile.

Das ist mir auch mal passiert bei Bavaria Finanz ignoriere einfach diese Schreiben ich bekam auch Post von einem Inkasso-Büro dann habe ich die angeschrieben ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden habe nun seit einem Jahr nichts mehr gehört.Bezahle auf keinen Fall die wollen dich nur abzocken und dir Angst einjagen du bist im Recht da es bei seriösen Anbieter keine Vorkosten gibt.

Hallo habe auch so ein Problem !

6.16 angefragt kurz drauf abgelehnt worden... ok nicht weiter schlimm.

1.17 Post vom Inkasso Dienst bekommen sie fordern 89,25€ Gebühr, für was ? Es kam nie zur Auszahlung des Kredites.

Heute Post vom Anwalt Dr. Harald Schneider bekommen der droht mit Zwangsvollstreckung Offenbarungseid und Detektiven ! Geforderte Summe 122,13€ 

Was mache ich richtig was falsch?

Kann mir jemand helfen.

Es hieß doch Gebühren fallen an wenn der Kredit zur Auszahlung kommt