Kredit bei Bekanntem nie zurückzahlen strafbar?

5 Antworten

Wenn er es beweisen kann, kann er Dir einen Mahnbescheid zukommen lassen und dann den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.

Strafrechtlich ist da kaum was zu machen!

Moin, die Frage klingt vielleicht ein bisschen lost. Habe aber heute drüber nachgedacht wie es ist wenn ich bei einem Freund/Bekanntem einen Kredit von was weiß ich 800€ aufnehme. Ohne Vertrag o.ä

Das ist nicht möglich. Entweder es ist ein Kredit, also es wurde die Rückzahlung vereinbart, oder es ist eine Schenkung. Wird die Rückzahlung vereinbart, so handelt es sich automatisch um ein Darlehensvertrag.

Kann er mich dann anzeigen wenn ich es nicht zurückzahle?

Wenn du bereits bei Kreditaufnahme vor hattest den Kredit nicht zurückzuzahlen, dann handelt es sich um Betrug. Natürlich kannst du dafür angezeigt werden. Wenn du aber erst später durch veränderte Lebensumstände in Zahlungsnot gerätst, dann handelt es sich nicht um Betrug, denn du hast ihn ja nicht über deine Absicht den Kredit zurückzuzahlen getäuscht. Dann würde eine Anzeige nichts bringen.

Nur wenn Du von Anfang an es vorhattest und von Anfang an auch nicht zurück zahlen konntest.

Dann begehst Du einen Betrug und das kann man natürlich anzeigen.

Im Übrigen hast Du einen Vertrag, wenn Du dir im Rahmen eines Kredites vom Bekannten Geld leihst. Wenn nicht schriftlich, dann halt mündlich, was erlaubt ist.

Aus Beweisgründen SOLLTE man so etwas schriftlich machen, MUSS man aber NICHT!

Einen Kredit nicht zurückzahlen ist immer strafbar, egal ob bei Bekannten oder einer Bank. Ohne Vertrag ist es natürlich schwierig zu beweisen, dass das ein Kredit war. Es sei denn, es gibt Zeugen für diese Vereinbarung. Sonst steht Aussage gegen Aussage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zumindest kann er es einklagen. Strafbar ist es, wenn du vorhast es nie zurück zu zahlen.

Aber ich kann ja auch vorhaben es nie zurückzuzahlen. Ihm sage ich ein Jahr und er kann es nicht beweisen

@Lulonaut187

Er kann aber, da auch Du NICHTS beweisen kannst, den Kredit jederzeit fristgerecht nach BGB kündigen.

Dann musst Du die Summe zum Kündigungsdatum in einer Summe zurück zahlen.

Kann es sein, dass Du NULL Ahnung hast oder alternativ ganz schön blauäugig bist???

@alarm67

Wenn ich es richtig verstehe, geht es ihm um den theoretischen Fall, dass jemand den Kredit im Nachhinein einfach als Schenkung bezeichnet.

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