Kratzer im Auto nach Flughafen Parkservice

7 Antworten

Da du beweisen müsstest, dass der Betreiber des Parkplatzes für den Kratzer verantwortlich ist, sehe ich schwarz, dass du irgendwas ersetzt bekommst

Du musst beweisen, dass der Parkservice dort einen Schaden gemacht hast. Wenn es Aussage gegen Aussage steht heißt es "Im Zweifel für den Angeklagten"

Vll übernimmt ja die Versicherung den Schaden.

Nachweissache. Versicherungsfall.

Wo denn jetzt? Im, so die Frage, oder am? ... und für beide wären zuständig der ARCD mit seiner Parkschadenbeihilfe, wenn vorhanden, oder eben die eigene VK. Alles doch ganz einfach, oder?

Welchen Vertrag hast Du denn mit dem Parkservice abgeschlossen ?

Kannst Du uns mal die Vertragsbedingungen hier im Forum niederschreiben ?