krankschreibung bei insolvenz

1 Antwort

Solange du in dem Arbeitsverhältnis bist, hast du auch Lohnanspruch. Es sei denn, wegen der Insolvenz gibt es Sonderreglungen. Die hätten dir aber mitgeteilt werden müssen. Du hast somit auch Anspruch auf das Insolvenzausfallgeld für die Dauer deiner Krankheit, sofern nicht währenddessen Änderungen vorkommen.