Krank.....nachschreiben...wann?

10 Antworten

Dies wird von Schule zu Schule (leider) völlig unterschiedlich gehandhabt: An meiner Schule gibt es festgelegte Nachschreib-Termine für alle SEK II (!)-Schülerinnen und -Schüler !

Zwei Arbeiten an einem Tag (reguläre plus Nachschreib-Klausur / -Arbeit) sind an NRW-Gymnasien per Schulgesetz VERBOTEN !

Generell hat - besonders in der SEK I - der Schüler das RECHT (!) auf einen Nachschreib-Termin. Sollten sich aber Arbeiten häufen, so KANN der Lehrer mit Einverständnis des Schülers auf die Nachschreib-Arbeit verzichten, SOFERN er, der Lehrer, auch ohne diese Arbeit den Schüler hinreichend beurteilen kann.

pk

Im Regelfall dürfen an einem Schultag nicht zwei Klassenarbeiten geschrieben werden (jedenfalls für eine gesamte Lerngruppe). Eine Klassenarbeit und ein Test dürfen geschreiben werden. Bei Zeitmangel (z.B. weil Zeugniskonferenzen anstehen und bereits das Limit von 3 Arbeiten pro Woche erreicht ist) darf eine Nachschreibearbeit für einzelne Schüler zusätzlich geschrieben werden. Gesetzliche Regeln dafür gibt es nicht, sondern Fachkonferenzbeschlüsse. Im Zweifelsfall den Schulleiter fragen.

Also, ich bin zwar kein Lehrer, aber bei unserer Schule ist es wie folgt:

  1. Das ist wohl oder übel von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich. Meine Englischlehrerin lässt direkt in der erste Englischstunde, in der man wieder da ist, nachschreiben. Andere Lehrer machen lieber einen Termin aus.

  2. Auch da sind Lehrer unterschiedlich. Rein theoretisch haben Schüler, die nachschreiben, dieses Recht nicht, das hat nur die ganze Klasse, da an einem Tag nur eine Arbeit geschrieben werden darf.

Zu deiner letzten Frage: Wie schätzt du deinen Lehrer denn ein? Du kannst versuchen, mit ihm zu reden und einen Termin auszumachen, aber wenn du einen besonders strengen Lehrer hast, wird ihn deine Meinung wahrscheinlich eher weniger interessieren.

Ich hoffe ich konnte dir helfen! :-) LG

Ein Lehrer kann könnte das sagen, meistens ist es aber so, dass an Schulen einen allgemeinen Nachschreibtermin gibt, der nach allen anderen Klausuren stattfindet.

Jedoch darfst du keine 2 Arbeiten an einem Tag schreiben.

Und selbst wenn du eine Woche krank warst, musst du alles nacharbeiten und mitschreiben. Solltest du jedoch mal länger (so 1Monat) fehlen, hasst du das Recht auf eine eigene Klausur, in der bloß das abgefragt wird, was du können kannst.

Hi, bei angekündigten Arbeiten kann er sofort bei Wiedererscheinen nachschreiben (ob er das tut ist ne andere Sache) Die zweite Sache liegt im Ermessen des Lehrers - in der Regel musst du dann auch mitschreiben