krankmeldung übers we. tvöd
Hallo, Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Laut Tarifvertrag benötige ich ab dem 4. Krankheitstag eine krankmeldung. Das heißt, bis zu drei tage, muss ich nicht zum Arzt. Letzte Woche, Dienstag und Mittwoch ging es mir schon nicht gu. Starke Erkältung eben. Am Donnerstag entschied ich mich dazu zu hause zu bleiben, mit dem Gedanken, dass mir die beiden Arbeitstage + das Wochenende zum auskurieren reichEn. Und ging daher nicht zum Arzt. In der Nacht von gestern auf heute habe ich dann hohes Fieber, Schüttelfrost und so weiter dazu bekommen. Wenn ich jetzt aber morgen erst zum Arzt gehe, schreibt der mich ja niemals rückwirkend bis letzten Donnerstag krank. Ich hoffe natürlich immernoch dass ich morgen wieder arbeiten kann, wenn es mir allerdings morgen nicht deutlich besser geht als heute.... Gibt es eine Möglichkeit?
4 Antworten

Eine Eigenkrankmeldung darf nur maximal 3 Tage bestehen. Bist du dann weiter krank, muss für die ganze Zeit eine ärztliche Krankschreibung erfolgen; zwischen der Eigenmeldung und der Krankschreibung muss der Dienst / Arbeit aufgenommen worden sein (eine Minute "Arbeit" reicht). Ein lückenloses "Hintenanstellen" der ärztlichen Krankschreibung an eine mündliche Krankmeldung ist nicht gestattet und führt zu Gehaltseinbehalt.

Worin soll das Problem liegen? Wenn du montags krank zum Arzt gehst, schreibt er dich ab Montag krank. Für die 2 Tage der zurückliegenden Woche brauchst du keine Krankmeldung, das hast du selbst so geschrieben.

Wenn Du seit Donnerstag krank daheimgeblieben bist, brauchst Du bereits heute eine Krankmeldung. Das ist heute ja schon der 5. Tag.

Danke an alle die geantwortet haben. Konnte zum Glück am Montag wieder arbeiten gehen. für die Zukunft werde ich, wenn ich übers we krank werde wohl gleich freitags zum doc gehen.