Krankmeldung für 2 Tage - wie verhalte ich mich?

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Quelle http://www.arbeitsratgeber.com/krankmeldung_0249.html: # Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung bis 11.00 Uhr bzw. in den ersten Arbeitsstunden telefonisch, per Fax oder per email mit. Nennen Sie auch die mögliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber erhält so die Möglichkeit, den Ausfall abzufangen. Bei mehrmaligem Verletzen dieser Anzeigepflicht oder einer verspäteten Abgabe der Krankmeldung riskieren Sie eine Abmahnung bzw. danach eine Kündigung # Nach spätestens 3 Kalendertagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form eines ärztlichen Attests vorzulegen. Achten Sie darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag eine frühere Frist aufgeführt ist. Ansonsten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnzahlung einzustellen

Auf jeden Fall musst du Bescheid geben. Tel. vorab reicht erst mal aus. Dann kommt es drauf an, was in deine Arbeitsvertrag steht. Ggf. musst du ein Attest nachreichen, wenn du zurückkehrst.

. Nach der Krankmeldung kommt der "gelbe Schein" Den "gelben Schein", also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes mit Angabe der voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer von Gesetzes wegen erst am 4. Tag vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert. Der Gesetzgeber wollte damit vermeiden, dass der Arbeitnehmer bei Bagatellerkrankungen immer gleich zum Arzt gehen muss (und evtl. für einen längeren Zeitraum als 3 Tage krankgeschrieben wird).

Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt wird. Das kann er entweder im Einzelfall oder generell machen. Sehr oft findet sich dazu eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag. Die Vorgaben dort müssen sie als Arbeitnehmer unbedingt beachten, wenn Sie eine Abmahnung vermeiden wollen.

Wenn du mehr wissen willst siehe Link

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/krankmeldung-wozu-sie-das-arbeitsrecht-verpflichtet.html

selber Link

  1. Unverzügliche Krankmeldung ist erforderlich Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit informieren. So schreibt es das Gesetz in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. "Unverzüglich" heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Übertragen auf das Beispiel mit Frau Müller bedeutet dies, dass Frau Müller ihren Arbeitgeber oder ihre Vorgesetzten gleich um 6.00 Uhr hätte informieren müssen - auch wenn sie erst später zum Arzt gehen kann. Damit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, noch auf den Arbeitsausfall reagieren zu können.

Würde mir immer vom Arzt, auch für 2 Tage, eine Krankmeldung geben lassen, dann kann Dein AG keinen Ärger machen. Auf jeden Fall mußt Du aber auch eben anrufen, damit sie Bescheid wissen, wie lange Du fehlst.

Kommt natürlich drauf an, wie das bei dir im Betribe geregelt ist. In der Regel reicht es, wenn du anrufst und Bescheid sagst.