Krankmeldung beim Arbeitsamt jetzt schon notwendig?
Seit Anfang Januar bin ich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet, werde aber erst zum 01.04. arbeitslos. Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss auch noch nicht eingereicht werden. Jetzt bin ich aber krankgeschrieben und habe die Krankmeldung auch unverzüglich bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Muss ich bei einer Arbeitssuchendmeldung auch dem Arbeitsamt diese Krankmeldung mitteilen? Es ist ja nicht klar, ob ich bis zum 01.04. immer noch krank sein werde? Kann mir jemand dazu mehr sagen?
2 Antworten
Je eher du den Antrag einreichst, (auch jetzt schon!), desto eher bekommst du ALG1. Erst wenn du das beziehst, musst du dich krank melden bzw. die Meldung abgeben.
Danke schonmal für Deine schnelle Antwort. Den Antrag auf ALG1 kann ich aber erst dann einreichen, wenn mir die arbeitgeberseitige Arbeitsbescheinigung vorliegt. Aber die stellt der Personaler erst nach Beendigung, soll bedeuten erst nach dem 31.03. aus. So kann ich den ALG- Antrag aber erst bei vollständig vorliegenden Unterlagen einreichen, ansonsten wird er zurückgeschickt. Wichtig wäre aber zu wissen, ob ich mich wegen der bereits laufenden Stellenvermittlung beim Arbeitsamt krank melden muss oder Krankmeldungen in meinem Fall erst ab dem 01.04.? ALG1 kann ich frühestens zu diesem Termin beziehen und muß ich erst bei Bezug dessen beim Amt krankmelden, hab ich dich richtig verstanden?
Antrag kann er frühstens ab ersten Tag der Arbeitslosigkeit abgeben, und auch nur, wenn er nicht krankgeschrieben ist.
Muss ich bei einer Arbeitssuchendmeldung auch dem Arbeitsamt diese Krankmeldung mitteilen?
Nein
Bist du am 01.04. noch karnkgeschrieben, kannst du dich nicht arbeitslos melden bzw. den Antrag abgeben; dann fällst du sofort ins Krankengeld, vorausgesetzt, du warst länger als einen Monat beim Arbeitgeber beschäftig.
Reicht Krankengeld nicht, wäre ggf. ergänzend Alg2 möglich (auch parallel zu Alg1), wobei hier die Anspruchsvoraussetzungen andere als beim Alg1 sind.