Krankheit während im Dienstplan vorgesehener Überstundenabbautage
Im Dienstplan war für mich einige Tage frei für geleistete Überstunden vorgesehen. Nun wurde ich genau über diese Zeit krank. Kann ich den Überstundenausgleich zu einer anderen Zeit fordern oder gilt er trotz Krankheit als abgegolten.
2 Antworten
Wenn eine Krankheit vorliegt, ist es krank. Überstundenausgleich muß dann zu einem anderen Termin erfolgen.
Voraussetzung ist die Vorlage der gelben AU-Bescheinigung in diesem Zeitraum.
In diesem Fall muss ich dem Kollegen vor mir widersprechen. Wenn das "Guttage" abbauen vorab geplant war, dann sieht es schlecht aus. Das Entgeltfortzahlungsgesetz bezieht sich nur auf den Bereich "Urlaub". Sprich: deinen Urlaub bekommst du bei Vorlage der AU natürlich wieder. Bei geplanten Guttagen nicht. Natürlich können individuelle Betriebsvereinbarungen etwas anderes besagen und es wird auch von Firma zu Firma unterschiedlich gelebt. Aber rein gesetzlich gesehen....Pech gehabt!