Krankheit vor Arbeitsvertragsablauf
Hallo. ich habe eine Frage und zwar:
Wenn ich bevor mein Arbeitsvertrag ausläuft krank werde und diese Krankheit länger dauert, als mein Arbeitsverhältniss wäre, muss dann der Betrieb trotzdem weiter zahlen??
An einem beispiel:
Der befristet Arbeitsvertrag läuft bis zum 31. August 2009 und wird nicht verlängert, läuft also aus. Der Arbeitnehmer wird am 20 August krank, gibt den Krankenschein beim Arbeitgeber ab und ist krankgeschrieben bis zum 10. September 2009. Wie lange muss der Arbeitgeber dann das Krankengeld bezahlen? Bis zum 31. August oder noch darüber hinaus, bis eine Gesundschreibung vorliegt???
Ich freue mich auch Antworten.
5 Antworten
Melde Dich rechtzeitig arbeitssuchend bzw. arbeitslos. Bis zur Gesundschreibung zahlt dann die Krankenkasse, und dann tritt nahtlos das Arbeitsamt ein, falls Du nicht schon eine neue Stelle hast.
Hallo,
ich habe mich das auch gefragt, aber eigentlich ist es ganz einfach. Du bist immer verpflichtet Dich beim Arbeitsamt persönlich zu melden, 3 Monate bevor Dein Vertrag endet. Denn es kann ja sein das Dein Arbeitgeber den vertrag nicht verlängert.
Wenn Du krank bist und Dich 3 Monate zuvor nicht beim Arbeitsamt persönlich melden kannst, musst Du das Arbeitsamt anrufen und die werden eine Kopie der Krankmeldung fordern.
Dein Arbeitgeber muss 6 Wochen Deinen normalen Lohn zahlen, dann übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen (Krankengeld etwa 60 %).
Wenn der Vertrag endet bevor die 6 Wochen voll sind, wird das Arbeitsamt Dich wieder an die Krankenkasse verweisen, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Die müssen Dir dann das Krankengeld auch schon früher zahlen.
Sobald Du wieder gesund bist, meidest Du Dich beim Arbeitsamt und Du bekommst, vorausgesetzt Du hast Anspruch, Arbeitslosengeld.
2 wichtige Sachen noch:
1.
Siehe immerzu das Deine Arbeitsunfähigkeit im Krankengeldbezug lückenlos ist, sonst kann die Krankenkasse die Zahlungen sperren.
2.
Wenn Du Krankengeld beziehst, wird das beim Arbeitsamt als Zeit wo duArbeitest angerechnet. Da die sozial abgaben weiter laufen. Das Heißt Dein Anspruch z. B. auf 6 Monate bleibt nicht nur bei 6 Monaten, sondern erhöht sich während des Krankengeldbezugs noch. Man kann sich also ganz in Ruhe auskurieren und eventuell, wenn sinnvoll, noch ne Reha bei der KK beantragen.
Meine angaben hier sind nach besten Wissen und gewissen, ich kann aber nicht garantieren das sie 100 % richtig sind.
gute besserung
also, ich hatte auch einen befristeten saisonvertrag 2007.bis 31.oktober.landete aber im krankenhaus, war 1 monat karnk, nach ablauf des arbeitsvertrages!!!! also, arbeitslos melden ging nicht, also lief das ganze über die krankenkasse, ich bekam krankengeld, musste dann diese bescheinigung beim arbeitsamt abgeben. es besteht eine nachversicherungspflicht von der krankenkasse von4 wochen wurde mir beim arbeitsamt gesagt.so ist es mir passiert...lg
Also, um es noch einmal zusammen zu fassen:
Bis 31.08.: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, AG muss zahlen
Ab 01.09.: Krankenkasse zahlt Krankengeld!
MfG SB
Der AG muss nur bis zum Ende des Arbeitsvertrages zahlen. Im Beispiel also bis zum 31. August.