Krankenversicherung bei Immobilienverkauf?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Ertrag aus einem Immobilienverkauf ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Eine Mitversicherung des Ehepartners ist nur möglich, wenn er nicht mehr als 425 Euro oder bei einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdient. Er darf kein Beamter sein, nicht hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert sein oder eigene Rente beziehen. 

Wenn Deine Frau also z.B. zukünftig erhebliche Zinseinkünfte aus dem Verkauf hätte, die 425€ übersteigen würden, wäre eine kostenlose Mitversicherung in der GKV nicht mehr möglich, ansonsten ist das kein Problem. 

Herzlichen Dank!