Krankenversicherung bei Arbeitsbeginn zu Monatsmitte

9 Antworten

Es kommt darauf an... wie bist Du bisher versichert? Über das Arbeitsamt? Wenn Du zum 30,/31, eines Monats beim alten AG aufhörst und zum 15. des Folgemonats erst wieder beim neuen AG anfängst, rate ich dir dringen ALG1 oder wenn kein Anspruch, dann ALG2 für die 2 Wochen zu beantragen.

  1. steht dir ja ggf. Leistung zu und
  2. bist Du ggf. dann über da Amt die 2 Wochen versichert

Wenn Du bisher auch schon alleine zahlst, musst Du auch wieder am 01. des Monats erst mal für den ganzen Monat zahlen. Erst nach der Anmeldung vom AG kannst Du dich dann mit der Kasse in Verbindung setzen und dir die zu viel gezahlten Beiträge erstatten lassen. Anfänglich nur die Hälfte zahlen geht nicht!

Bin ich für den gesamten Monat über den neuen Arbeitgeber Kranken/Rentenversichert oder muss ich die erste Monatshälfte noch selbst bezahlen?

Der Krankenversicherungsschutz gilt mit Eintritt des Arbeitsverhältnisses.

Ob die erste Hälfte des Monats von dir selbst gezahlt werden muss, kann man ohne weitere Informationen nicht beantworten.

Wie warst Du denn bisher krankenversichert ?

Wie warst Du denn bisher krankenversichert ?

Was glaubst Du denn, wie er bisher Krankenversichert war, wenn Er fragt " oder muss ich die erste Monatshälfte noch "selbst" bezahlen?

@BluePapillion

Da gibt es viele Möglichkeiten.

Da ich aber kein Hellseher bin, kann ich dir dies nicht beantworten.

Wenn das Arbeitsverhältnis erst zum 15 beginnt, bist Du auch erst ab dem 15 des Monats in dem das Arbeitsverhältnis beginnt über den Arbeitgeber (gesetzlich) Krankenversichert, ergo bezahlst Du bis zum Beginn des Arbeitsverhältnis selbst.

Du zahlst den Beitrag entsprechend dem Verdienst, den du in diesem Monat hast. Das gilt dann für den gesamten Monat. Du solltest der Krankenkasse nur Bescheid geben, da ja das erste Gehalt erst im nächsten Monat bezahlt wird.

Völliger Unsinn - der Versicherungsschutz gilt ab dem 1. Arbeitstag

Kann ich auch nur sagen, dass dies wirklich Unsinn ist. Ja, Beiträge Entsprechend Verdienst ist richtig, dies gilt aber nur für ganze Monate der Beschäftigung.

Beginnt oder Endet das Arbeitsverhältnis im laufe des Monats, so gilt der Anteil beim Verdienst auch nur ab bzw. bis zu diesem Zeitpunkt, da ja der Verdienst dann ja auch nur anteilig anfällt.

Bei Übergang von Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug in das Arbeitsverhältnis oder umgekehrt wird dann entsprechend unter Kasse und Amt abgerechnet und der Versicherte bekommt davon gar nichts mit. Aber im Falle eines Selbstzahlers, muss der VS dann zum Monatsanfang den vollen Monatsbeitrag zahlen und kann sich das zu viel gezahlte später erstatten lassen bzw. wenn er im laufenden Monat ausscheidet braucht er nur noch den Anteil des restlichen Monats zahlen.

Versicherungsbeginn ist der erste Arbeitstag, weil dafür auch erst die Beiträge gezahlt werden. Eine vorherige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse hat aber eine zweimonatige Nachwirkung, Evtl schließt sich dadurch Deine Versicherungslücke.