Krankenversciherung staatsbürgerschaft
Muss ich, um bei einer Deutschen Krankenversicherung versichert zu sein Deutscher Staatsbürger sein. Wie sieht das mit dem Reisepass aus, kann ich wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft annehme, bzw. gar keine mehr habe immer noch den Reisepass für Deutschland behalten
7 Antworten

Wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Deutschland hat ist nach dem Versicherungspflichtgesetz versicherungspflichtig. Das heißt, er MUSS sich in Deutschland krankenversichern. Wer in Deutschland eine abhängige Beschäftigung ausübt, der ist generell versicherungspflichtig und zwar zur gesetzlichen Krankenversicherung (auf Ausnahmen gehe ich hier mal nicht näher ein). Übt ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, keine abhängige Beschäftigung aus, kann er sich sowohl gesetzlich als auch privat versichern.
Um die Ausgangsfrage konkret zu beantworten: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat also nicht den geringsten Einfluss auf die Versicherbarkeit in Deutschland. Es kommt auf andere Kriterien an.

Du musst doch irgendeine Staatsbürgerschaft haben ?!

Hallo,
Muss ich, um bei einer Deutschen Krankenversicherung versichert zu sein Deutscher Staatsbürger sein.
Nein!
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind aber die Voraussetzungen nach § 5, § 9 oder § 10 SGB V zu erfüllen.
Bei privaten Krankenversicherungen entscheidet das jeweilige Unternehmen über die Aufnahmevoraussetzungen (es dürfen aber keine gesetzlichen Diskriminierungsverbote missachtet werden). In der Praxis sind meist Gesundheitszustand, finanzielle Lage (Schufa) und ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland entscheidend.
Gruß
RHW

Den deutschen Reisepass bekommen nur deutsche Staatsangehörige.
Wer in Deutschland lebt und arbeitet ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit pflichtversichert.

Nein, kannst du nicht.