Krankenmeldung angeblich zu spät eingereicht 5 tage nicht bezahlt?

5 Antworten

Darf die Leihfirma das? 

Nein, das darf sie nicht.

Selbst wenn die AU-Bescheinigung zu spät beim Arbeitgeber eingeht, er darf Dir die Bezahlung nicht verweigern.

Wenn die AUB zu spät eingeht, ist das zwar eine "Verletzung der Nachweispflicht", das berechtigt den AN aber nicht, überhaupt nicht zu zahlen.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar zum § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz:

"Legt ein AN innerhalb der für ihn maßgeblichen Frist eine AUB seines behandelnden Arztes nicht vor, fällt dem AG ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses Recht ist zeitlich begrenzt (BAG 1.10.1997, NZA 98, 369).

Wird die AUB später nachgereicht, so ist der AG zur Nachzahlung nicht gezahlter Beträge verpflichtet."

Das bedeutet dass die Zeitarbeitsfirma Dir zwar die Tage nicht bezahlen muss, wenn sie die AUB nicht bekommen hat, in dem Moment, wo Du sie allerdings abgibst, muss die ZAF den einbehaltenen Lohn nachzahlen.

Wie Du richtig erkannt hast, hätte man Dich abmahnen können, den Lohn aber gar nicht bezahlen geht nicht.

So steht es auch im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,

1. solange der Arbeitnehmer die von ihm [...] vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt [...].

Wegen einmal zu spät Abgeben gibt es keine Abmahnung.

 

Es geht mir ja auch nicht um die Abmahnung sondern darum ob die einem die 5 tage nun nicht bezahlen brauchen trotz das sie ja die krankemeldung ja erhalten haben.

@Lain88

Merken für die Zukunft: Abgeben und nicht einwerfen !!!

@FGO65

Was soll diese "Belehrung" mit der konkreten Frage zu tun, ob der Arbeitgeber bei verspäteter Einreichung Entgelt einbehalten darf?!?!

Nichts!!!!

versteht hier keiner das es mir klar ist das ich in der beweispflicht bin. Es geht darum ob man den Lohn komplett einbehalten darf trotz erhaltener au. Nur so wie angeblich 2 tagen zu spät einfach die ganze Woche nicht zu zahlen. Gibt es hier auch Leute die auch Ahnung haben und nicht aus Langeweile fragen beantwortet die gar nicht gestellt werden.

Wie Hexle2 schon richtig geantwortet hat:

Der Arbeitgeber darf das Entgelt einbehalten, so lange die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorgelegt wird; er muss das Entgelt aber nachzahlen, sobald die Bescheinigung eingereicht wird - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers":

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,

1. solange der Arbeitnehmer die von ihm [...] vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt [...].

Das verstehe ich nicht: Du warst da, um die AU-Bescheinigung einzuwerfen. Warum gehst Du nicht hinein und legst diese dem Chef oder dessen Sekretärin hin!?

Was soll diese "Belehrung" mit der konkreten Frage zu tun, ob der Arbeitgeber bei verspäteter Einreichung Entgelt einbehalten darf?!?!

Nichts!!!!

Und was lernen wir daraus? Krankmeldungen immer per Einschreiben (Unterschrift) verschicken oder persönlich abgeben und quittieren lassen.

Das weiß ich ja nun auch aber geholfen hat diese Antwort ja mal gar nicht.

@Lain88

Wenn du den Einwurf am Dienstag nicht beweisen kannst, kann dir auch keiner helfen

Dir kann auch niemand helfen ausser zu sagen wie du es nächstes Mal richtig machst. Du bist in der Beweispflicht das es Dienstag statt Freitag war aber du kannst es nicht beweisen also abharken und beim nächsten mal richtig machen.

Was soll diese "Belehrung" mit der konkreten Frage zu tun, ob der Arbeitgeber bei verspäteter Einreichung Entgelt einbehalten darf?!?!

Nichts!!!!