Krankenkasse bei 15 Tagen Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich würde mich über jegliche Hilfe freuen, da ich in so einer Situation noch nie war und mich mit diesem Thema wenig auskenne.
Am 15.10 ist der Vertrag meiner Vollzeitstelle abgelaufen. Am 01.11. geht offiziell meine Selbstständigkeit los.
Ich habe mich nicht beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet, weil ich eigentlich kein Arbeitslosengeld beziehen wollte und nicht genau wusste, auf welches Datum ich mein Gewerbe anmelde.
Nun beschäftige ich mich gerade mit dem Thema Krankenkasse (Wechsel von GKV in PKV) und frage mich, ob ich für diese 15 Tage nun noch einen Beitrag nachzahlen muss, oder ob der Beitrag für diesen Monat schon beglichen ist, da ich ja noch bis zum 15. fest angestellt war und mein Gehalt bekommen habe?
Die Krankenkasse wurde ja automatisch informiert, als meine Festanstellung beendet wurde, oder?
Oder muss ich mich jetzt noch beim Arbeitsamt für diese 10 Tage arbeitslos/suchend melden, damit die das übernehmen? Kann ich mich überhaupt für diese Tage arbeitslos/suchend melden und Arbeitslosengeld beziehen, wenn ich schon für den 01.11. mein Gewerbe angemeldet habe?
Danke!
5 Antworten
Ok, habe gerade noch ein ausführliches Telefonat mit meiner Krankenkasse geführt.
Der nette Herr konnte mir gut Auskunft über meine Situation geben.
Es kommt jetzt tatsächlich darauf an, ob ich morgen beim Jobcenter noch irgendwelche Leistungen und Ansprüche auf Arbeitslosengeld für die nächsten Tage habe.
Wenn ja, dann müsste ich nur die Zeit bis morgen (oder ab wann auch immer die Leistungen gelten) selber zum Tarif von Erwerbslosen zahlen, und wenn nicht, dann den gesamten Zeitraum zum 01.11. aus eigener Tasche zahlen.
Du bist freiwilliges Mitglied ab dem 16.10. da der nachwirkende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V hier nicht zum Tragen kommt.
Die freiwillige Mitgliedschaft endet in dem Moment wo du eine private Krankenvollversicherung nachweist.
Und du willst mir erzählen die sei als Gründer günstiger als die freiwillige PKV Mitgliedschaft? Ich hoffe du hast hier nicht ohne fachkundige Beratung agiert.
Arbeitslosmeldungen haben 3 Monate vor Ende der Erwerbstätigkeit stattzufinden bzw. spätestens 3 Tage nach Kenntnisnahme, das Arbeitslosigkeit eintreten würde. Ansonsten drohen Sanktionen.
Auch wenn du ein Gewerbe hast, kannst du nach wie vor arbeitslos i.S.d. SGB III sein, wenn das Gewerbe z.B. nur geringfügiger Natur ist.
Meinst Du statt PKV zufällig GKV?
Ja, Tippfehler.
Die PKV ist in meinem Fall deutlich günstiger als die freiwillige GKV und deswegen will ich auch zur PKV wechseln.
Das sollte niemals der Grund für einen Wechsel sein, denn mit dem falschen Tarif, wird sich das ganz schnell ändern. Viele PKV Anbieter haben ihre Beitragsanpassungen zum 01.01.18 bereits angekünidgt. Der ein oder andere dürfte noch folgen.
Nur zwischen 2 Beschäftigungen oder zwischen Beschäftigung und ALG I oder ALG I und Beschäftigung greift § 19 SGB V- nachgehender Leistungsanspruch. Nicht zwischen Beschäftigung und freiwilliger Versicherung oder Wechsel in eine PKV.
D.h. du musst dich ab 16.10.2017 bei deiner derzeitigen Krankenkasse freiwillig versichern. Wenn du doch Leistungen von der BA bekommst- ALG I, dann bist du darüber versichert.
Den Wechsel in die PKV gut überlegen, die Beiträge steigen konträr zu deinen Einnahmen im Alter.
Ok danke für die Antwort.
War gerade beim Arbeitsamt und die hatten leider zu. Kann das also leider erst morgen klären.
Heißt also, ich muss mich jetzt erstmal gesetzlich freiwillig versichern, auch wenn ich in die PKV wechseln will? Dann muss ich also bestimmt auch diese 2 monatige Frist bei der Kündigung der Krankenkasse einhalten oder kann ich irgendwie zum 01.11. direkt in die PKV wechseln?
Bedeutet das dann, dass ich für diesen restlichen Monat dann auch schon den Selbstständigen Beitrag bei der GKV zahlen muss obwohl es erst am 01.11. losgeht? Oder muss ich lediglich für den restlichen Monat den Arbeitslosenbeitrag zahlen und was wenn es morgen heißt, ich bekomme keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt?
Rufe jetzt erstmal bei meiner GKV an und frage wie das läuft.
Bitte beachte dass ein Wechsel zurück in die Solidargemeinschaft (sprich GKV) verwährt bleibt, solange du die Selbständigkeit ausübst. Nur in wenigen Fallkonstellationen kannst du zurück. Hast du das 55. Lebensjahr jedoch vollendet ist die Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich.
Die PKV mag zwar im ersten Moment durchaus attraktive und verlockende Versicherungspakete anbieten, jedoch wird die Versicherung im Alter unbezahlbar. Wir haben viele Menschen die das 55. Lebensjahr vollendet haben und versuchen zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen und den Schritt in die PKV bereuen.
1 Monat ist kein Problem
Kein Problem heißt, die Krankenkasse für diese 2 Wochen ist bereits bezahlt/abgedeckt?
richtig
aber Arbeitslos melden würde ich mich auf jeden fall. auch wenn es arbeit ist.. nimm das Geld mit
Ok das klingt schon mal gut.
Ja sehe ich jetzt im Nachhinein auch so, lieber das Geld mitnehmen, haben oder nicht haben.
Geht das denn jetzt noch? Ich meine rückwirkend für die letzten 3 Tage natürlich nicht, aber für die nächsten 12 Tage oder so?
Würde dann gleich direkt hinfahren und das klären.
wenn du das gleich machst bestimmt, erfreut sind sie da natürlich nicht. nimm deinen neuen vertrag oder eine Bestätigung mit. deine versicherungsnummern auch.
Die Sache ist ja schließlich, das ich mein Gewerbe für den 01.11. bereits angemeldet habe und den Schein schon habe.
Es geht jedoch offiziell auch erst am 01.11. los.
Stimmt nicht § 19 SGB V greift nicht!
Ich weiß nicht ob ich die Aussage ganz nachvollziehen kann oder ob da ein Missverständnis vorliegt.
Meinst Du statt PKV zufällig GKV?
Die PKV ist in meinem Fall deutlich günstiger als die freiwillige GKV und deswegen will ich auch zur PKV wechseln.
Mir ging es lediglich um diese Übergangsphase von 2 Wochen bis meine Selbsständigkeit losgeht, und da muss ich, wie Du schon richtig gesagt hast, entweder selbst den Beitrag zahlen, oder wenn ich noch Arbeitslosengeld bekomme, dann wird das damit verrechnet.