Krankenkasse als Freiberufler absetzen

3 Antworten

Die Krankenversicherung hat in der Gewinnermittlung nichts verloren - es sind Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand).

Hallo,

bei der Gewinnermittlung können nur Kosten im direkten Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit abgezogen werden.

Kranken-, Pflege-, Renten-, Lebens- und Unfallversicherung sind aber persönliche Kosten, die mit dem Unternehmen nichts zu tun haben. Sie können steuerlich berücksichtigt werden, mindern den Gewinn aber nicht.

Besteht eine gesetzliche oder private Krankenversicherung? Wann beginnt/begann die freiberufliche Tätigkeit?

Gruß

RHW

nein, du kannst die Beiträge in dem entsprechenden Formular eintragen, d.h. die Beiträge sind voll absetzbar - aber du kannst sie nicht vom Gewinn absetzen. Im Endeffekt das gleiche - aber so zu handhaben.