Krankenkasse & Kindergeld Bei Hochschulwechsel

2 Antworten

Kindergeld: Du befindest Dich in der Übergangszeit zwischen 2 Bildungsabschnitten, die 4 volle Monate betragen darf. Der Anspruch bleibt bestehen. Gleichzeitig hättest Du auch Anspruch auf das Kindergeld, weil Du auf den Beginn des Studiums wartest, dass aus organisatorischen Gründen in der Bildungseinrichtung erst später beginnt.

Du musst die Familienkasse über den Wechsel informieren und die entsprechenden Nachweise schicken. Du bist dazu verpflichtet und merken würden sie es auf jeden Fall. Nachteile entstehen nicht daraus.

Bei der Krankenkasse würde ich einfach anrufen.

Vielen dank, werd dann direkt die benötigten Unterlagen wegschicken! :))

solltest du noch unter 23 Jahre alt sein, dann bleibst du auch ohne Studium weiter familienversichert.

bist du aber 23 oder älter, dann musst du dich für die Lücke, in der du kein Student bist, selbst versichern. sprich die Beiträge für die Krankenversicherung selbst aufbringen.

Dankeee :)

Woher kommt die Zahl 23?