Krankenhausrechnung Behandlung Neugeborenes?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Am 25.9 kam unsere Tochter in der Uniklinik zur Welt und war von Anfang an gesund und munter. 3 Tage später sind wir entlassen worden und alles war okay.
Exakt eine Woche nach der Entlassung bekam meine Tochter plötzlich sehr hohes Fieber. Der Kinderarzt sagte sofort, das sie ins Krankenhaus muss und schrieb eine Einweisung. Wir sind direkt von da aus zum Kh gefahren und sie ist sofort auf die Kinderintensivstation gekommen. Letztlich war es nichts dramatisches und sie kam 5 Tage später wieder heim, zum Glück.
Allerdings bekamen wir heute eine Rechnung von der Uniklinik für den Aufenthalt und die Behandlung über 5000 Euro.
Nun die Frage, müssen wir das bezahlen?
Das Neugeborene ist ja von Geburt an über die Mutter versichert, in dem Fall über eine gesetzliche KV. Angemeldet haben wir sie auch direkt bei der Versicherung, durch den Stress und das Chaos innerhalb der ersten Woche nach der Geburt (wir haben noch 2 Kinder) allerdings erst nach dem notfallmäßigen Klinikaufenthalt.
Beinhaltet die Leistung der KV in dem Fall nur die Kosten, die durch die Geburt und die damit verbundene Behandlung anfallen, und der Notfall wird nicht abgedeckt?
Jemand da eine Idee zu?
Danke im voraus...
7 Antworten
Sinnvoll wäre der Kontakt zur Krankenkasse.
Die können deine Fragen beantworten.
Hallo, seid ihr denn beide in der GKV versichert?
Falls ja, dann dürfte dies ja kein Problem sein...
Krankenversicherung für Neugeborene - Gesetzliche Krankenkasse
Einfach ist die Krankenversicherung für das Baby, wenn beide Elternteile Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, denn dann wird das Kind kostenlos im Rahmen der Familienversicherung in der Krankenkasse eines Elternteils versichert.
Dazu muss es jedoch bei der Krankenkasse angemeldet werden. Zu diesem Zweck händigt das Standesamt bei der Anmeldung des Kindes unter anderem eine Bescheinigung für die Krankenversicherung aus.
Diese Bescheinigung muss der gesetzlichen Krankenkasse des Vaters oder
der Mutter vorgelegt werden, damit die Krankenversicherung Neugeborene
von Beginn an Gültigkeit hat. In der Regel erfolgt die Familienversicherung bei der Krankenkasse des Elternteils mit dem höheren Einkommen.
www.cecu.de/krankenversicherung-fuer-neugeborene.html
Gruß siola55
Eine Notfallbehandlung ist auf jeden Fall gedeckt. Aber ihr habt in der Uniklinik wahrscheinlich keine KV-Karte vorgelegt. Dann erfolgt automatisch die Privatrechnung. Das lässt sich aber beheben.
du gehst mit der Rechnung zur Krankenkasse. die Krankenkasse gibt dann dem Krankenhaus alle Daten die es zur Abrechnung benötigt durch.
auf keine Fall auf dem Postweg machen, dass geht nur verschütt. mach es persönlich.
rufe an und sage, sie sollen die rechnung an deine kasse schicken. Das mußt du nicht bezahlen ! zahle nicht.
Das werde ich morgen natürlich machen. Nur irgendwie fürchte Ich, dass die Klinik im ersten Schritt bereits die Rechnung zur Kasse geschickt hat und die diese nicht übernommen hat. Das ist auch das erste mal, das wir von denen eine Rechnung bekommen haben, obwohl wir schon häufiger in Behandlung waren bei denen.
naja weil die nicht wissen, wo das kind versichert ist. das mußt du jetzt klären. durch anruf. Die kasse hat die rechnung natürlich übernommen, was denn sonst.
Das Problem ist Ja, dass das Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht angemeldet war bei der GKV, sondern noch über die Mutter lief, da es ja kurz vorher erst geboren wurde. Für ganz neu geborene ist eine Übernahme durch die KV ja über die Mutter gewährleistet. Aber ab wann wird eine Leistung für ein Neugeborenes nicht mehr über die Mutter abgerechnet?