Krankengeld in Anlage N oder bei Einkommensersatzleistungen?
Hallo liebe Community,
ich habe nur eine kurze Frage zu meiner Steuererklärung 2018:
Ich habe Krankengeld i. H. von 1857,08 € bekommen.
Anlage N ist bei mir sowieso dabei, aber ich bin mir jetzt unsicher, ob ich das Krankengeld bei Anlage N in Zeile 27 angeben muss, oder beim Hauptvordruck Seite 4, Zeile 96 bei den Einkommensersatzleistungen.
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Krankengeld wird in der Einkommenssteuererklärung auf Seite 4 in Zeile 91 eingetragen.In Anlage N trägt man es statt im Mantelbogen in Zeile 27 der Anlage N ein.....
Es ist letztendlich egal wo Du es einträgst
BEAFEE
10.02.2019, 19:39
@chiller462
Dankeschön !
chiller462
10.02.2019, 19:50
Fragesteller
@BEAFEE
Gerne!
Okay vielen Dank!