Krankengeld bei einzelnen Fehltagen?

9 Antworten

und sie weiß über jeden Krankheitsgrund Bescheid.

Es ist ganz bestimmt nicht gut dem Betrieb die Krankengeschichte zu präsentieren. Es geht den Betrieb auch in keinster Weise etwas an.

Wenn du zuviel gefehlt hast, aus welchem Grund auch immer, ist das Ausbildungsziel nicht gewährleistet. ME gibt es da auch konkrete Zahlen wie ZB 20% der Ausbildungstage gefehlt = nicht zur Prüfung zugelassen. Wie gesagt zum Beispiel!

Davon abgesehen gibt es sogenannte Rückkehrgespräche für öfters Kranke. Diese sollen dem AG helfen die Krankheitsursache die ev auch im eigenen Betrieb liegt zu erkennen. Manchmal macht der AG allerdings auch ein Personalgespräch daraus nach dem Motto: So Kollege geht das nicht

Das weiß ich alles bereits. Meine Frage bezog sich wie gesagt nur auf das Thema Krankengeld.

@lieschenm

Ja ich habe schon mitbekommen, das Du mit den Antworten nicht so richtig zufrieden bist.

Aber die Wunschantworten sind recht dünn gesät. Muß man halt andere Antworten lesen.

cu

Nimm ein Mitglied des Personal- bzw. Betriebsrat oder noch besser der Jugendvertretung mit zum Gespräch. Die sitzen dort auch mit mehrere Personen. Über die Gründe der Erkrankungen (ärztliche Diagnosen) musst du keine Auskünfte geben, kannst das aber tun, wenn es für dich sinnvoll ist. Z. B. gibt es Leute, die als Migränepatienten immer wieder einzelne Fehltage haben. Wenn das Vertrauensverhältnis stimmt, ist es manchmal auch nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber so etwas weiß. Sinn macht es aber immer, sich mit den Interssenvertretungen bzw. einem gewerkschaftlich Vertrauensmenschen vor dem Gespräch zu beraten. Viel Erfolg!

Denke, daß das mit Deinen Fehltagen hinten steht vielmehr, ob Du übernommen wirst. Da mach Dir nicht zu große Hoffnung. Leute die immer einen Schein auch als Azubi abgeben zeigt, daß keine große Lust zum arbeiten da ist.

Bevor man urteilt, lieber mal nach fragen. Ich habe depressionen und hatte zweimal ne schwere Nierenbeckenentzündung mit Krankenhausaufenthalt.

Dieses Gespräch wird für dich unangenehm werden. Mit dem "Krankengeld" ist sicherlich nicht das Krankengeld der Krankenkasse nach Auslauf der Lohnfortzahlung gemeint sondern die Zahlung des Lohnes ohne entsprechende Gegenleistung.

Es kommt natürlich auch darauf an, wodurch die Fehltage entstanden sind. 20 Fehltage wegen eines gebrochenen Beines sind anders zu werten als 20 Einzeltage ohne ärztliches Attest. Nachprüfbare Diagnosen werden anders gesehen als wenn sie nicht nachprüfbar sind bzw. der Mitarbeiter die Auskunft hierüber verweigert.

Daher solltest du dich auf das Gespräch gewissenhaft vorbereiten. Es wäre gut, wenn du die einzelnen Ausfälle begründen könntest.

Um es mal deutlich auszudrücken. Der Arbeitgeber ist mit dir nicht zufrieden. Von deinem Verhalten hängt jetzt ab, ob sich das Verhältnis wieder normalisiert oder ob es vollends kippt.

Durchaus richtig ... wobei die "Gegenleistung" in erster Linie im Ausbildungserfolg liegt, denn Azubis arbeiten im eigentlichen Sinne nicht.

@verreisterNutzer

Da hast du schon recht, allerdings gebe ich zu bedenken, dass auch der Ausbildungserfolg bei entsprechender Anzahl von Fehltagen gefährdet ist.

Komisch, stehe mit meiner Chefin in ständigem Kontakt und sie weiß über jeden Krankheitsgrund Bescheid.

grundsätzlich erhält man 6 Wochen (=42 Tage) Lohnfortzahlung bei Krankheit. d.h. aber nicht, dass man dafür zwingend 6 Wochen am Stück krank sein muss. selbe Erkrankungen werden immer zusammen addiert.

Beispiel:

du fehlst wegen der selben der Erkrankung im Januar 14 Tage und Februar 14 Tage und März 14 Tage und April 14 Tage. sind insgesamt 56 Tage. für 42 Tage erhälst du dafür Lohnfortzahlung. ab dem 43. Tag muss man bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.

da der Arbeitgeber offiziell nicht weiß, mit welcher Erkrankung du krankgeschrieben bist, muss er zunächst davon ausgehen, dass es sich immer um andere Erkrankungen handeln und zahlt dir deshalb auch deinen Lohn weiter.

er hat nun aber die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Prüfung der Zusammenhänge zu stellen. die Kasse teilt dem Arbeitgeber dann mit, welche Fehlzeiten zusammen zählen und welche nicht.

Hier sollen Themen wie Verlängerung besprochen werden

der Arbeitgeber kann je nach Einzelfall entscheiden, ob man eine Ausbildung verlängert, weil der Azubi zu oft fehlt. das ist idR dann der Fall, wenn zu viel Stoff in der Berufsschule und Praxis im Betrieb verpasst wird. da können aus 3 Jahren mal schnell 3 1/2 werden.

Darum geht es Eigtl gar nicht, sondern darum, dass die IHK bei so und so viel Fehlzeit keine Zulassung zur Prüfung gewährt...