Krankengeld bei Arbeit mit Provisionszahlung?

4 Antworten

Er sollte sich einmal seinen Arbeitsvertrag genau ansehen.Dort müsste eine Regelung für derartige Fälle aufgeführt sein.In der Regel wird die Provision anteilmäßig berücksichtigt.

Nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist dem Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Zur Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts heißt es in § 4 (1a): „(…)Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen“ Demnach hat Dein Freund auch Anspruch auf Fortzahlung der durchschnittlich erzielten Provisionen.

Wenn der Arbeitsvertrag etwas schlechteres vorsieht greift hier das Günstigkeitsprinzip. Das wäre in diesem Falle das jeweilige Bundesgesetz, oder ein positiv regelnder Tarifvertrag. Schlechter darf man nicht gestellt werden. Und das Entgfg lässt meines Wissens nach keine Ausnahmen zu.

MkG SB

für Provisionen gibt es nichts. er verkauft ja auch nichts wenn er krank ist!