Krankengeld 78 monate Danach Arbeitslosengeld 1 Nach 25 jahr arbeit im öffentl.Dienst ?

3 Antworten

Sonderform: Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld

Durch die Einführung dieser Leistung wurde eine Versorgungslücke geschlossen.

Hier Infos:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitslosengeld-bei-Arbeitsunfaehigkeit-26.html

Das Arbeitsverhältnis braucht nicht und sollte auch nicht gekündigt werden...


Du solltest also bei der Arbeitsagentur vorsprechen und das weitere Vorgehen abklären

Es sollte aber auf jeden Fall auch geklärt werden, wie es weiter gehen soll (wann ist mit einer gesungung zu rechnen, Erwerbsminderungsrente, Weiterbeschäftigung mit weniger Stunden, Wiedereingliederung etc.).

Der Personalrat sollte auch kontaktiert werden.

Danke schön,

noch eine Frage wie wird das ALG 1 berechnet,wird das Gehalt bzw. die Rente vom Ehepartner mitangerechnet??

MfG

Nein, auf keinen Fall kündigen! Nach den 78 Wochen erhältst du über die Nathlosigkeitsregelung eine Sonderform des Alg1! In den meisten aller Fälle erwartet die RV dann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente . Aber nicht immer! Wenn zB durch eine Nachoperation den Heilungsprozess von der Prognose nur einige Monate länger dauert, danach aber wieder recht wahrscheinlich ist, dass du zurückkehrst, dann wird darauf verzichtet. Hatte gerade Beratung zum Thema!