Kranken/- Rentenversicherung bei einem Teilzeit Job - wie viel übernimmt der Arbeitgeber?

6 Antworten

  • Bis 450,- € Verdienst --> Minijob. Bei einem Minijob zahlt der Arbeitegeber pauschale Abgaben, aus diesem entsteht dem Minijobber aber kein Anspruch. Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Es werden 3,9% vom Lohn einbehalten. Minijobs können pauschal versteuert werden (2%). In der Regel trägt der Arbeitgeber diese Kosten, kann diese aber auf den Arbeitnehmer abwälzen.

  • 450,01 - 850,- € Verdienst --> Gleitzone aka Midijob. Arbeitgeber trägt volle Beitragssätze. Arbeitnehmer anteilige (google nach Gleitzone, den Schlüssel such ich dir nicht raus). Steuerlich müssen Lohnsteuerabzugsmerkmale angegeben werden. Der erste Job kann dann in Steuerklasse 1 abgerechnet werden (Steuerklasse 2 für Alleinerziehende). Für Ehepaare gilt 3/5 oder 4/4.

  • Ab 850,01 € Verdienst --> Volle Beitragssätze auch für den Arbeitnehmer.

  • Ab 4.050,- € Verdienst --> Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auf hierüber liegendem Einkommen wird kein Beitrag mehr erhoben. Gesetzliches Krankengeld, kann maximal diesen Wert als Berechnungsgrundlage haben.

  • Ab 4.462,50 € Verdient --> Versicherungspflichtgrenze. Arbeitnehmer die diesen Wert 12 Monate lang überschreiten, sind nicht länger versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie haben die Wahl freiwilliges Mitglied zu bleiben, oder sich statt dessen privat kranken zu versichern.

  • Ab 5.950,- € Verdienst --> Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern. Gesetzliche Renten und Arbeitslosengeld I können maximal von diesem Wert aus berechnet werden.


Der Arbeitnehmer hat die Pflicht Unterlagen vorzulegen. Dazu gehören

  • die Sozialversicherungsnummer (bzw. der Ausweis).
  • eine Mitgliedschaftsbescheinigung der Krankenkasse seiner Wahl (entfällt beim Minijob)
  • Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Auch dies entfällt i.d.R. bei einem Minijob.

Für die Anmeldung und die Abführung der Abgaben ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Hallo lieber kevin,

ein dickes DH für dich und deine Mühe - jedoch bist du bei den letzten 3 Punkten über das Ziel hinausgeschossen - der petrusgreen macht 'nen Teilzeitjob und verdient nicht mal den zukünftigen Mindestlohn...

z.B. ab 4.050 € mtl. Bruttolohn wären ja schon 4.050 € / 8 € Stundenlohn = über 500 Stunden im Monat und damit 117 Wochenstunden!!!

@siola55

Bin wohl zu sehr von meinen Einkommensdimensionen ausgegangen. Echt traurig wie wenig manche Leute verdienen. :(

Hallo guten Morgen lieber petrusgreen,

also wenn du zwischen 450,01 € und 850 € monatlicher Bruttolohn verdienst, dann nennt sich dies ein Midijob und du verdienst damit in der Gleitzone, das heißt für dich:

Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.

Als Single in Steuerklasse 1 wird dir noch keine Lohnsteuer einbehalten, diese beginnt erst bei einem mtl. Bruttolohn von ca 920 €. Solltest du jedoch verh. und in Lohnsteuerklasse 5 eingestuft sein, dann beginnt der Lohnsteuerabzug schon bei ca. 105 € mtl. Bruttolohn!

Willst du es genau wissen, dann nimm dir einen professionellen Brutto-Netto-Rechner, z.B. den AOK-Gehaltsrechner: www.aok-business.de/tools-service/gehaltsrechner/gehaltsrechner-2014/

Bitte das Häkchen nicht vergessen bei der Berechnung für die Gleitzonenregel!

Nähere Infos und hilfreiche Tipps findest du auch in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Gleitzone u.a.

Gruß siola55

Hey, ich muss gerade für ein Modul die Personalkosten einer Teilzeitkraft ausrechnen und hätte da eine Frage. Ich habe gelesen, dass ab einem Verdienst von 850€ die vollen Beitragsätze auszurechnen sind. Also sozusagen dann die gleichen Werte, wie bei einer Vollzeitkraft, richtig? Würde mich über eine Antwort freuen. :)

@Enki01

Dies war einmal bis 30.06.2019; aktuell gilt folgendes laut der minijob-zentrale.de

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Die Sozialversich.beiträge betragen hier beim Midijob zwischen 10% (> 450€ mtl. Bruttoverdienst) bis max. 20% (< 1300€ mtl. Bruttoverdienst! Für eine detaillierte Berechnung kannst du den AOK-Gehaltsrechner 2022 verwenden: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

@siola55

Vielleicht habe ich mich wirklich blöd angestellt, aber ich habe echt lange danach gesucht, dies vernünftig auszurechnen. Vielen Dank! Du hast mir damit echt den Arsch gerettet. :D

@Enki01

Aber gerne doch...

Hallo,

hier kann man den Nettoverdienst errechnen:

http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/

Steuerklasse ist bei Ledigen meist I. Wenn der Bruttoverdienst zwischen 450 und 850 Euro monatlich liegt, bei Berechnungsmodus "Gleitzionenregelung" angeben.

Wenmn der Bruttoverdienst im Durchschnitt maximal 450 Euro beträgt, kann man sich aussuchen, ob mn Rentenversicherung zahlwen möchtze oder nicht. Wenn man nichts unternimmt, werden 3,9% Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

Gruß

RHW

Wenn dein Monatseinkommen in dem Teilzeitjob mehr als 850 Euro beträgt,dann wird dir für die Sozialversicherung,das sind Kranken-,Renten-,Pflege- und Arbeitlosenversicherung, an Beiträgen 20,175 % vom Bruttolohn abgezogen,zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Anteil in Höhe von 19,275 %.

Der Lohnsteuerabzug wird nach Maßgabe deiner persönliche Daten berechnet.

Sollte dein Einkommen unter 850 Euro im Monat betragen,dann schau dir die Antwort von User siola55 an.

Wenn Du über 450 Euro verdienst, muss der Arbeitgeber anteilig die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Stimmt nicht ganz... zwischen 450,01 € und 850 € monatl. Bruttolohn gilt die Gleitzonenregel:

Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Gleitzone