Krank-Urlaub-Krank

6 Antworten

Wenn es die selbe Krankheit ist, muss dir dein Arbeitgeber für 42 Kalendertage (nicht Arbeitstage!) den Lohn weiterzahlen. Ab dem 43. Krankheitstag ist die Krankenkasse zuständig und du bekommst Krankengeld.

Ob du dazwischen Urlaub genommen hast oder gearbeitet hast, ist unerheblich, es werden nur die Kalendertage gezählt, an denen du krank warst.

6 Wochen * 7 Kalendertage wären 35 Tage. Dann hättest du noch 7 Kalendertage mit Lohnfortzahlung und ab dem 8. Tag bei deiner zweiten Krankschreibung Krankengeld.

Versuch dir das am Kalender abzuzählen.

Gute Besserung.

ich möchte jetzte nur wissen ob die 6 wochen von vorne wieder neu anfangen bei einer neuen erkrankung? weil vorher hatte ich eine wirbelzerrung da war ch 5 wochen krank. jetzt hatte ich ne woche urlaub und mir eine sommergrippe eingefangen. somit frage ich mich ob die 6 wochen bei einer neuen krankheit von vorne anfangen

@Steffen121

Dann lies doch die Antworten hier. Ist alles längst beantwortet worden.

@Steffen121

Ja,d as tun sie. Du musst da nichts klären, Du gibst nur schön Deine AU´s ab und den Rest haben AG und Kasse untereinander zu klären

Du bekommst nur dann Krankengeld, wenn Du mehr als 6 Wochen auf die selbe Krankheit feierst. Hast Du nun etwas anderes, als vor Deinem Urlaub, dann bekommst Du normal Lohnfortzahlung!

LG

Vor meinen Urlaub hatte ich Wirbelzerrung gehabt. Konnte mich kaum bewegen. naja und jetzt eine Sommergrippe. Wie kann ich den Arbeitsgeber beweisen das es jetzt ne andere Krankheit is. Also höre ich von dir raus das da die 6 wochen von vorne beginnen? Zählt urlaub jetzt als arbeitszeit rein?

@Steffen121

Sind zwei verschiedene Krankheiten lese ich gerade. Dann rechnet das bei der Grippe von vorne, neue Krankheit: neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Die Klärung übernimmt der Arbeitgeber. Die Lohnabrechnung nimmt mit der Krankenkasse Kontakt auf und fragt nach, ob es die selbe Krankheit ist oder nicht.

Es wird dort keinen Auskunft zu den einzelnen Krankheiten geben, sondern nur, ob es die selbe oder verschiedene Krankheiten sind. Mehr braucht der Arbeitgeber nicht.

Du selbst musst gar nichts beweisen.

durch die andere krankheit beginnt eine neue 6-wochen-phase

sei dir aber bewusst, das dein ag nicht besonders erfreut sein wird

speziell bei sog. weichen krankheiten die im urlaub auftreten

Wenn du während des Urlaubs krank wirst und ein Attest hast, bekommst du Entgeltfortzahlung. Es sei denn, du warst mit der gleichen Krankheit schon länger als sechs Wochen krank. Dann bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse.

Ne jetzte ist es ja was anderes. Vorher hatte ich Wirbelzerrung und jetzte eine Sommergrippe. Also sprich zählt der Urlaub wie Arbeitszeit rein? und die 6 Wochen fangen von neu an

@Steffen121

Ja. Und der durch die Krankheit nicht genommene Urlaub wird dir wieder gutgeschrieben.

Ist mir auch schon passiert, dass ich während des Urlaubs krank wurde.

Kurzum: gleiche Krankheit? SDann zählen die Zeiten zusammen, also Krankengeld.

Andere Krankheit? Die 6 Wochen fangen neu an.

Grippe.. Grippe > KG

Grippe.. Beinbruch >>Lohnfortzahlung