Krank im Urlaub, nicht gemeldet, trotzdem Urlaubstage zurück?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

oder müsste ich die Urlaubstage rückwirkend wieder bekommen??

Ja! - Unter der Voraussetzung, dass Du (wie Du in einem Kommentar schreibst), eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst.

Die durch die Krankheit "verlorenen" Urlaubstage sind Dir wieder gutzuschreiben, auch wenn Du das Attest verspätet vorlegst.

Im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" heißt es in Abs. 1 Nr. 1:

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, 1. solange der Arbeitnehmer die von ihm [...] vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt [...].

Entscheidend ist für Deinen Anspruch die Formulierung "solange"; d.h. sobald Du dem Arbeitgeber die Bescheinigung des Arztes vorlegst, hast Du wieder Anspruch auf die durch die Krankheit verlorenen Urlaubstage!

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/krank_im_urlaub/

Wenn nicht Betriebsvereinbarungen oder ein Tarifvertrag - klugerweise hast Du Branche, Bundesland Tätigkeit und Tarifbindung des Unternehmens angegeben - eine andere Regelung vorsehen, gelten kurz gesagt die gleichen Regelungen wie während der normalen Arbeitswoche. Die Krankmeldung hat umgehend zu erfolgen und die Arbeitsunfähgkeitsbescheinigung ebenfalls, auch aus dem Ausland zur Not vorab per Fax.


PeterSchu  07.03.2016, 21:09

Das ist aber keine Antwort auf die Frage.

Familiengerd  07.03.2016, 23:14

Branche, Bundesland Tätigkeit und Tarifbindung des Unternehmens

Und was sollen Informationen dazu mit der Frage zu tun haben?? Antwort: Nichts - so wenig wie die gesamte Antwort!

toomuchtrouble  08.03.2016, 00:31
@Familiengerd

Ich beziehe mich auf den oben verlinkten Standpunkt von Ver.di., Zitat:

Allerdings sollte geprüft werden, ob es gegebenenfalls abweichende Regelungen im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.

der fundierter zu sein scheint als Dein Konstrukt, das an einer um 6 Tagen rückwirkend ausgestellte AU-Bescheinigung hängt.
Die Ermahnungen der Landesärztekammern, nur in Ausnahmefällen und dann max. 2 Tage rückdatierte AU-Bescheinigungen auszustellen, entwerten Deinen Frontalangriff auf Typographie und Schriftsatz vollständig.

http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Rueckdatierung-von-AU

Familiengerd  08.03.2016, 12:34
@toomuchtrouble

Ich glaube, Du hast den Sachverhalt, um den es hier geht, nicht begriffen.

Die Bestimmungen zur rückwirkenden Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit nach der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses ist mir durchaus bekannt - darum darum geht es hier übrhaupt nicht.

Es gibt hier keine rückwirkend datierte Arbeitsunfähigkeit, sondern "nur" eine verspätete (nämlich erst nach dem Urlaub) Abgabe beim Arbeitgeber.

Auf die gesetzliche Bestimmung (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr. 1), dass der Arbeitgeber nur ein Leistungsverweigerungsrecht hat, solange die Bescheinigung nicht vorliegt, die Leistung (hier die "Gutschrift" des durch Krankheit "verlorenen" Urlaubs) aber erbringen muss, sobald sie vorgelegt wird, könnten Regelungen nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nur insofern einen Einfluss haben, als dem Arbeitgeber dadurch ein Leistungsverweigerungsrecht versagt würde!

Der von Dir angeführte Link zu Verdi ist für die hier behandelte Frage völlig bedeutungslos, genau so wie Deine Frage nach "Branche, Bundesland Tätigkeit und Tarifbindung des Unternehmens".

entwerten Deinen Frontalangriff auf Typographie und Schriftsatz vollständig

Was willst Du mir denn mit diesem Unsinn sagen?

toomuchtrouble  08.03.2016, 12:57
@Familiengerd

Immerhin hast Du Deine "ich will Aufmerksamkeit"-Formatierung unterlassen. Blockwart-Attituden möchte ich natürlich auf keinen Fall unterstellen, nicht dass Du mich weiterhin missverstehst.

Sonst sollte selbst Dir aufgefallen sein, dass der Fragesteller erst Stunden nach seiner Eingangsfrage in einem Kommentar

Oh, sry, da hab ich leider vergessen das dazu zu schreiben. Ich hab ein Attest vom Arzt, war am Dienstag da und sofort ein Attest bekommen.

geschrieben hat. In der Bewertung vor allem der ersten Antworten sollte man das berücksichtigen.

Der Rest läuft unter "die Botschaft bestimmt immer der Empfänger." Da dürftest Deine Fähigkeit zur Selbstreflektion nicht ausreichend sein.

Familiengerd  08.03.2016, 13:42
@toomuchtrouble

Deinen Kommentar, in dem Du auf die "Ermahnungen der Landesärztekammern, nur in Ausnahmefällen und dann max. 2 Tage rückdatierte AU-Bescheinigungen auszustellen" hinweist, hast du nach der Ergänzung des Fragestellers ("Oh, sry, da hab ich leider vergessen das dazu zu schreiben. Ich hab ein Attest vom Arzt, war am Dienstag da und sofort ein Attest bekommen. Nur da ich im Urlaub war, dacht ich mir ich geb mein Attest nach dem Urlaub ab.") geschrieben!

Außerdem schreibt der Fragesteller schon in seiner Frage, dass er bis Ende der Woche krank geschreiben sei!

Immerhin hast Du Deine "ich will Aufmerksamkeit"-Formatierung unterlassen.

Und wo soll es solche Formatierungen in meinen Kommentaren zu Deiner Antwort denn wohl geben? Das ist also Unsinn!

Blockwart-Attituden möchte ich natürlich auf keinen Fall unterstellen

Dann solltest Du eine solch verleumderische Bemerkung - und sei es auch nur als Anspielung - gefälligst unterlassen!

nicht dass Du mich weiterhin missverstehst.

In welcher Sache soll ich Dich denn wohl missverstanden haben?

toomuchtrouble  08.03.2016, 16:59
@Familiengerd

Dass der Fragesteller die ergänzende Bemerkung unter und damit nach meinen Kommentar mit der Landesärztekammer gesetzt hat, dürfte dem hyperventilierenden Kontrolleifer, mit dem Du durch die Threads ziehst, entgangen sein. 

Da Du sonst jeden Deiner epochalen, Standard-setzenden, angsteinflößenden Beiträge mit bedeutungsreichen Aufzählungen und Fett-Formatierungen auflädst, war ich überrascht....

Familiengerd  08.03.2016, 17:21
@toomuchtrouble

Dass der Fragesteller die ergänzende Bemerkung unter und damit nach meinen Kommentar mit der Landesärztekammer gesetzt hat

Schon wieder falsch!

Der ergänzende Kommentar des Fragestellers ("Oh, sry, da hab ich leider vergessen das dazu zu schreiben.") ist zwar nach Deiner Antwort, aber vor Deinem eigenen ergänzenden Kommentar mit Hinweis auf die Landesärztekammer ("Ich beziehe mich auf den oben verlinkten Standpunkt von Ver.di., Zitat:") eingestellt worden!

Das erkennst Du schon daran, dass der Kommentar des Fragestellers schon mit "07.03.2016" datiert ist, Dein eigener bis jetzt aber noch erst nur mit "vor 16 Std" - dass der Kommentar weiter unten erscheint, hat mit der Antwort zu tun, auf die er sich bezieht, aber nichts damit, dass er erst nach Deinem erschienen wäre!

dürfte dem hyperventilierenden Kontrolleifer, mit dem Du durch die Threads ziehst, entgangen sein. 

Da Du sonst jeden Deiner epochalen, Standard-setzenden, angsteinflößenden Beiträge mit bedeutungsreichen Aufzählungen und Fett-Formatierungen auflädst, war ich überrascht....



Aber sonst ist alles in Ordnung bei Dir - außer dass Du Dir ganz offensichtlich in barocken Nonsens-Formulierungen gefällst?
Und damit ist für mich Schluss mit dieser Debatte, die für Dich verloren ist - und das in Fett-Formatierung, damit Du etwas zum Aufregen hast!

toomuchtrouble  08.03.2016, 17:34
@Familiengerd

Hoffentlich hast Du genügend Kleenex in Reichweite. Bei dem wechselhaften Wetter fängt man sich schnell etwas ein.

PeterSchu  08.03.2016, 21:26
@toomuchtrouble

Sorry, in der Original-Frage stand schon von Anfang an: "Bis Ende der Woche war ich dann krank geschrieben."

Der Fragesteller hat die Bescheinigung eben nur nicht sofort eingereicht.

http://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/erkrankung-im-urlaub/

Dein Chef hat recht, nur bei sofortiger Meldung rettest deinen Urlaub. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__9.html

Familiengerd  07.03.2016, 13:52

nur bei sofortiger Meldung rettest deinen Urlaub

Das ist falsch! Auch bei nachgereichter Bescheinigung werden die Urlaubstage "gerettet.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr. 1 erlaubt dem Arbeitgeber nur ein Leistungsverweigerungsrecht (und davon ist auch Urlaub betroffen), "solange" die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorliegt.

PeterSchu  07.03.2016, 21:12

Peterobm, das von dir zitierte Gesetz besagt ja das genaue Gegenteil deiner Antwort.

"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

Du bist verpflichtet den Arbeitgeber sofort von Deiner Erkrankung zu unterrichten. Wenn du das Attest jetzt abgibst kannst Du nur noch auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

peterobm  07.03.2016, 09:06

welches Attest; Rückwirkend wird vom Doc keine Meldung geschrieben

toomuchtrouble  07.03.2016, 09:16
@peterobm

Als pauschale Aussage nicht richtig: Wenn die Angaben des Patienten, er sei schon mehrere Tage "auf dem Zahnfleisch gelaufen" medizinisch nachvollziehbar sind, kann durchaus bis zu 2 Tage rüchwirkend krankgeschrieben werden, in wenigen Ausnahmefällen sogar bis zu 7 Tagen.

http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Rueckdatierung-von-AU

Zitat:

Allein die Angabe des Patienten, er sei nicht arbeitsfähig gewesen,
genügt keinesfalls, wenn es am Tag seines Besuchs nicht ausreichend wahrscheinlich und medizinisch nachvollziehbar ist.

In der Regel darf der Patient auch dann höchstens für zwei Tage
rückwirkend krankgeschrieben werden. Eine längere Rückdatierung ist nur in wenigen Ausnahmefällen und unter Abwägung aller Umstände gerechtfertigt. Die angeblich seit mehr als zwei Tagen bestehende Arbeitsunfähigkeit muss auch im Nachhinein aufgrund einer besonderen Art oder Schwere der Erkrankung klinisch begründbar und objektiv nachzuvollziehen sein. Aber auch hier sollten sieben Tage rückwirkender Krankschreibung nicht überschritten werden.

Haffax 
Fragesteller
 07.03.2016, 10:04
@toomuchtrouble

Oh, sry, da hab ich leider vergessen das dazu zu schreiben. Ich hab ein Attest vom Arzt, war am Dienstag da und sofort ein Attest bekommen. Nur da ich im Urlaub war, dacht ich mir ich geb mein Attest nach dem Urlaub ab.

Mir gehts nur darum, bekomm ich meine Urlaubstage zurück, oder bekomm ich sie nicht, da ich mich ja nicht sofort am Dienstag bei ihm krank gemeldet hab, sondern erst heute früh dem Chef mein Attest gegeben hab.

Familiengerd  07.03.2016, 13:48

@ pilot350:

Wenn du das Attest jetzt abgibst kannst Du nur noch auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

Das ist falsch: dann besteht ein Anspruch auf die Urlaubstage -siehe dazu meine eigene Antwort!

pilot350  07.03.2016, 13:50
@Familiengerd

es ist nicht falsch, schön wäre, wenn Du Dich auf Antworten beschränken könntest und nicht andere Antworten kontrollierst. Das ist nicht die Aufgabe hier.

Familiengerd  07.03.2016, 14:07
@pilot350

Erstens:

es ist nicht falsch

Ach nein? Und kannst Du das auch belegen? Ich kann es bei meiner Feststellung!

Es ist falsch! Du musst einfach nur einmal ins Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" schauen! Das erlaubt dem Arbeitgeber in Abs. 1 Nr. 1 nur ein Leistungsverweigerungsrecht (und davon ist auch Urlaub betroffen) nämlich nur, "solange" die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorliegt!

Zweitens:

schön wäre, wenn Du Dich auf Antworten beschränken könntest und nicht andere Antworten kontrollierst. Das ist nicht die Aufgabe hier.

Zweitens:

Das wirst Du Dir schon gefallen lassen müssen - ob es Dir nun passt oder nicht! Dafür ist die Kommentar-Funktion schließlich da, dass man eine Antwort, die falsch ist (wie Deine) auch "falsch" nennen kann (und den Fragesteller vor falschen Informationen schützt)!