Krank am freien tag. bekomme ich diesen zurück?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du regelmäßig einen Tag in Deiner Arbeitswoche frei hast und an diesem Tag vom Arzt für arbeitsunfähig erklärt bist, hast Du keinen Anspruch auf "Ersatz" dieses arbeitsfreien Tages..

Es wäre etwas anderes, wenn Du aufgrund von Urlaub frei hast: In diesem Fall geht Dir bei einer Arbeitsunfähigkeit dieser Tag nicht verloren - er fließt sozusagen zurück in Deinen "Urlaubstopf".

Dein Freund hat da also falsch "gemeint".

Normalerweise bekommst du den freien Tag. Berechnet wird ja nach deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Egal ob da nun Sonntag oder nicht. Die Krankenkassen zahlen ja auch kalendertäglich. Außerdem steht dir der freie tag ja für deine geleistete arbeit zu. Sollte ich jetzt falsch liegen? also bei uns ist das jedenfalls so

Hattest du Urlaub oder war das einfach nur dein Freier Tag im Schichtbetrieb. Im Urlaub bekommst du die Stunden gutgeschrieben wen du mehr als 2 Tage Krankenstand hast. Ist es aber nur dein normaler Arbeitsfreier Tag zählt das wie Wochenende und wird dir nicht vergühtet.

ich hatte frei weil ich von mo-sa. arbeite

@Jareike2202

Wenn Du mo-sa arbeitest, hast Du Dienstag frei ?

Anders gefragt, hast Du planmäßig Frei, oder hast Du für den Tag Urlaub oder Freizeitausgleich genommen ?

Edit:
Andere Kommentar von Dir geht hervor, das dies planmäßig frei war, da bekommst Du auch nichts weiter.

Den Tag wirst du nicht bekommen. Wäre auch irgendwie unsinnig, wenn du für Krankheit dann quasi Überstunden aufbauen könntest.

Ja den bekommst du ganz sicher zurück.

Ein Arbeitskollege hatte sich mal 3 Wochen frei genommen von den er eine Woche krank geschrieben war. Die Tage hat er auch zurück bekommen.

da hat der Betrieb gepennt oder er hatte Urlaub.

Wenn er sich 3 Wochen "frei genommen" hatte, dann hatte er sich ja wohl "Urlaub" genommen!

Wenn er in seinem Urlaub vom Arzt für 1 Woche arbeitunfähig erklärt wurde, bekam er selbstverständlich diese Urlaubswoche "ersetzt"/seinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Das hat aber nichts mit dem Fall hier zu tun!