Kostet das geld die Polizei anrufen?

10 Antworten

Hallo Elaxoe,

hier liegt mindestens der folgende Straftatbestand vor:

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§ 303 StGB - Sachbeschädigung 

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. 

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Auch wenn nichts gestohlen wurde, so dürfte hier zumindest der Versuch vorliegen, im Keller etwas Wertvolles zu finden und dieses zu stellen, was den folgenden Straftatbestand erfüllen würde:

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§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls 

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

  1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst‐ oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, 
  2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, 
  3. gewerbsmäßig stiehlt,
  4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, 
  5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, 
  6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder 
  7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll‐ oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

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Hier ist alleine der Versuch strafbar. Es muss nicht zwangläufig zur Vollendung des Diebstahls gekommen sein.

Diesbezüglich kannst und solltest Du auf jeden Fall die Polizei rufen. Du kannst sie über die Festnetznummer die im Telefonbuch steht anrufen, Du kannst aber auch problemlos die 110 wählen. (Am Wochenende ist die Telefonzentrale der Polizei meist sowieso nicht besetzt und die Anrufe werden auf den gleichen Apparat umgeleitet auf dem auch  die Notrufe eingehen.)

Der ganze Polizeieinsatz ist kostenlos.

In der Regel kommt dann relativ Zeitnah ein Streifenwagen vorbei und sichert die Spuren. Möglich, aber unwahrscheinlich ist auch, dass die Spurensicherung raus kommt.

Ihr bekommt von der Polizei dann eine Vorgangsnummer. Diese Vorgangsnummer, braucht Ihr in der Regel auch um den Schaden mit der Versicherung abrechnen zu können.

Schöne Grüße
TheGrow

Folgen Ladendiebstahl (Jugendstrafrecht)?

Lena hat in eine Laden hatte Schmuck geklaut wert war 35€. Dann jemand hatte von Laden Polizei angeruft Polizei ist dort gekommen. In paar monate Sie hatte eine Brief bekommt von Gericht, und sie hatre eine Anwalt auch von Gericht bekommt. Und im Gericht wird entschieden dass sie sollte 30 Sozialstunden machen. Sie hatte dann in eine Verein gemacht da hat sie seine 30 Stunden gemacht. Und sie war 16 jahre alt. Und dass war eine Räubische Diebstahl.

Fragen 

1) Darf Lena Polizei werden? 

2) Darf Lena eine Führerschein machen? 

3) Darf Lena in Schule oder Kindergarten arbeiten

4) Darf Lena Deutsche Staatsangehörigkeit haben?

5) Steht dass auch in eine Führungszeugniss auch dass Lena hat eine Diebstahl/ körperverletztung odee sozialstunden gemacht?

Generell die Polizei rufen auch wenn auf den ersten Blick nicht gestohlen wurde,  da evtl. Fenster und türen beschädigt wurden vieleicht auch das Schloss ausgetausch werden muss ist oft der Einbruchsschaden höher als das geklaute objekt.

Ich würde dann auf jeden fall gitter vor die Fenster machen.

Meistens ist bei den Versicherungen ein passus das die Polizei gerufen werden muss wegen bericht. 

Der Notruf 110 kostet kein Geld. Aber den Notruf zu wählen, wäre hier nicht ratsam. Denn es besteht keine Gefahr mehr.

Daher die Festnetznummer des örtlichen Polizeireviers anrufen. Ob das Geld kostet, hängt von eurem Festnetzt Tarif oder Handytarif ab.

Wenn ihr kein Geld/kein Guthaben habt, dann bittet Nachbarn die Polizei zu rufen. Einer muss dann aber an oder vor der Haustür auf diese warten um sie rein zu lassen.

polizei rufen kostet nichts, solange es kein missbrauch ist.

und in diesem fall ist es berechtigt; auch wenn nichts gestohlen wurde, so wurde doch eingebrochen und das ist eine straftat.

Nein, die Polizei muss man nie bezahlen (zumindest in NRW). Und Kellereinbrüche kommen sehr häufig vor und, wenn der Täter schon (lange) weg ist, stehen sie bei der Polizei logischerweise auf einer sehr unteren Prioritätsstufe, also die werden sich Zeit lassen. Also keine Angst, dass die jetzt mit Blaulicht ankommen und sich dann beschweren dass nichts ist :D Die wissen das schon einzuschätzen. Du kannst die 110 anrufen, aber wenn du dir (unbegründete) Sorgen machst, dass sich jemand aufregt, ruf die Wache direkt an.

110 ist für Notfälle. Das hier ist kein Notfall. Bitte direkt die Wache anrufen.