Kostes es Geldbuße wenn man in der Bahm raucht?

4 Antworten

Hallo dervasile,

das Gesetz sagt zu Deiner Frage:

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Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)   § 1 Rauchverbot   (1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
  1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
  2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
  3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.

(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen; es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 erster Halbsatz können in den dort genannten Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Satz 1 gilt nicht für die in § 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Verkehrsmittel.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von Raucherräumen nach Absatz 3, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung, zu erlassen.

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§ 5 BNichtrSchG - Bußgeldvorschrift

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Abs. 1 raucht.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind, soweit dieses Gesetz vom Bund ausgeführt wird, die obersten Bundesbehörden jeweils für sich und ihren Geschäftsbereich sowie für die Verfassungsorgane des Bundes die jeweils zur Ausübung des Hausrechts Berechtigten; § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend.

 

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Das Bußgeld für das Verwarnungsgeld kostet:

  • 20,00 Euro, wenn man nur erwischt worden ist und
  • 35,00 Euro, wenn man erwischt wurde und trotz Aufforderung das Rauchen nicht sofort einstellt.

Da Eure Personalien nicht aufgenommen wurden, kann man davon ausgehen, dass da nichts nach kommt.

Schöne Grüße
TheGrow

Das kann richtig teuer werden. Wenn ein Rauchmelder Alarm gibt bleibt der Zug stehen und wartet auf die Feuerwehr. Die Kosten trägt der Raucher.

Da kannst Du ein drauf lassen. Das wird richtig teuer.

Nun die frage kostet es geldbuße wenn man ihn der bahn raucht?

ja, weil es verboten ist! 

ok weist du auch wie viel?

@dervasile

wird teuer, vorallem weil minderjährige überhaupt nicht rauchen dürfen! Somit ist sie 2x straffällig geworden!

@dervasile

Gar nichts. Die haben keine Daten, wie sollen sie das Mädel finden?

@vanillakusss

vielleicht gibts Augenzeugen ansonsten ist heutzutage nichts mehr unmöglich!

@dogmama

Ja.... Ich gehe davon aus, dass nichts passiert. Und dass das Mädel gelernt hat. Hoffentlich.

@dogmama

wird teuer, vorallem weil minderjährige überhaupt nicht rauchen dürfen! Somit ist sie 2x straffällig geworden!

Straffällig ist sie nicht einmal geworden, weil keine Straftatbestand erfüllt wurde.

Ausgehend von der Frage, könnte ein Verwarnungsgeld von 20,00 Euro verhängt werden, dass wars auch schon