Kostenvoranschlag vom Kieferorthopäden wurde unterschrieben ist das nach 1,5Jahren verbindlich?

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Ja, gilt. Ein Kostenvoranschlag muss man nicht unterschreiben. Was man da unterschreibt ist der Auftrag. Der gilt 3 Jahre bis Jahresende laufendes Jahr, wie alle schuldrechtlichen Verpflichtungen laut BGB.

Es ist schon klar dass wir nicht gezwungen wurden zum Zahnarzt zu gehen, es hieß aber es ist die normale Kontrolle wie alle 6Wochen, die nur 5-10€ kostet. Dann wurde die 3.Auflistung gemacht ohne uns Bescheid zu geben und dann kam die Rechnung. Den 3. Teil wollten wir gar nicht machen, es handelt sich um zusätzliches Röntgen, was aber nicht unbedingt notwendig ist.Einen Durchschlag haben wir und da steht überhaupt nichts von verbindlich bzw. Unverbindlich Bei einem KostenVORANSCHLAG dachte ich nicht, dass es gleich eine Rechnung ist. Bis hier hin Schimmel vielen Dank!!!

Naja, sieh das mal anders: Stell dir vor du holst dir einen Handwerker um etwas in deinem Haus zu reparieren. Der macht dir einen Kostenvoranschlag und du sagt: "leg los". Da ist die Sachlage klar und eigentlich auch bei dem Orthopäden das gleiche. Das er es allerdings nicht ankündigt, obwohl ihr regelmäßig da wart ist schon ein wenig unfair. Aber gut zu wissen: meinem Sohnemann steht das noch bevor..

wenn es um geld geht hört in germanistan der spass auf. die wahrheit ist, das im zweifel kein einziger kostenvoranschlag verbindlich ist. allenfalls kann es um die frage gehen, ob er um 20, 30 oder 50 % überschritten wird, vielleicht sogar um 100 oder 200 %, so dürfte die realität sein. ein kostenvoranschlag ist in aller regel ein eben unverbindlicher möglicher vor anschlag der möglichen zu erwartenden kosten, aus der zeitung kennt es doch jeder. der bau oder das projekt xyz das mit 1,3 Mio geplant war kostet jetzt 5,7 Mio, hat das nicht schon jeder zig mal in der zeitung gelesen. diese summen kennzeichnen die kluft zwischen kostenvoranschlag einerseits und realisierung danach andererseits. habe noch nie gehört dass dann von den 5,7 Mio nur die ursprünglichen 1,3 gezaht wurden. waren da nicht die lebensnahem - überraschenden - enormen - kostensteigerungen. ist doch toll wie billig alles erledigt wurde.

Hallo, ich verstehe letztendlich das Problem nicht. Muss der 3. Teil eigentlich nicht mehr ausgeführt werden oder warum stellt sich dir überhaupt die Frage? Letztendlich gehst du doch mit dem Kieferorthopäden einen Vertrag ein zur Durchführung einer Behandlung. Der Kostenvoranschlag dient mE eher der Vertragsanbahnung und der Transparenz. Dadurch, dass der Orthopäde die Behandlung angefangen hat (Punkte 1 und 2) hat er ja schon einen Teil des Vertrages erfüllt.

Die generelle Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre § 195 BGB.

Du müsstest doch einen Durchschlag des Kostenvoranschlags noch haben. dort sollten eigentlich die weiteren Bedingungen nachzulesen sein und auch nur dort kann man nachlesen, ob der Kostenvoranschlag "frei" oder bindend ist.

wenn es gemacht wurde, dann muss es auch bezahlt werden. es hat euch ja keiner gezwungen, euer kind nach 1,5 jahren ein 3. mal zum zahnarzt zu karren.