Kostenvoranschlag nach Hagelschaden
Guten Morgen,
habe nun von der DEKRA im Auftrag der Versicherung mein Kostenvoranschlag erhalten. Die Höhe des Schaden beläuft sich angeblich auf ca. 3800€ Brutto, was mir aber zuwenig vorkommt, weil die Frontscheibe gewechselt werden muss und wirklich alle Teile vom Auto haben Beulen abbekommen, ca. 200 Beulen sind gezählt worden.
Die Motorhaube hat auch durch den Hagelschaden ein Lackriss. Laut DEKRA muss die Haube gespachtelt und neu Lackiert werden.
Ich mächte gerne mir eine zweite Meinung reinholen, doch Toyota verlangt 10% vom Schadenwert, wird dann verrechnet, wenn ich die Reparatur dort auch durchführe.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen.
2 Antworten
Schau mal in deinen kaskovertrag. Wenn da SELECT steht, kannst du das dekra Gutachten und den Kostenvoranschlag gar nicht vergleichen. Der Schaden ist zwar der gleiche, der dekra Gutachter muss aber einen von der Versicherung mit ausgewählten Werkstätten ausgehandelten und sehr gering angesetzten Stundensatz als gutachtenbasis verwenden. Er darf gar nicht anders. Die Werkstatt verwendet ihren normalerweise viel höheren Stundensatzund das Ergebnis ist zwangsläufig sehr unterschiedlich. Wenn du nun nicht reparieren willst, ist das ein Problem, dafür war aber die versicherung billiger. Lässt du reparieren, ist das Gutachten von dekra völlig richtig, da die SELECT vertragswerkstatt tatsächlich für diesen Preis repariert.
Die Versicherungen wenden sich gerne an eigene Sachverständige, besonders von der DEKRA, da die versuchen, den Schaden geringer einzustufen, als das ein wirklich unabhängiger Sachverständiger tun würde. Es kommt jetzt drauf an, was du machen willst. Wenn du über Gutachten abrechnen willst, bleibt nicht viel anderes, als das Gutachten von der DEKRA zu akzeptieren, außer du riskierst einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Wenn du dein Auto aber in eine Fachwerkstatt gibst, rechnen die den gesamten Schaden direkt mit der Versicherung ab, unabhängig von der im Gutachten genannten Schadenshöhe. Das zahlt dann die Versicherung meist problemlos. Viel Erfolg.
Genau so.
Zu ergänzen wäre nur noch, daß die Versicherer berechtigt sind, bei überhöhten Werkstattrechnungen Abzüge vorzunehmen. Unsere örtliche Mercedeswerkstatt produziert regelmäßig solche Rechnungen.
Deshalb vor Reparaturauftrag einen verbindlichen Kostenvoranschlag einholen und einreichen.
Die Sache mit dem Spachteln ist eventuell diskussionswürdig. Hier könnte ein Wertausgleich für merkantilen Minderwert angebracht sein.