Kosten von 2 Master Studien absetzen?

1 Antwort

Aufwendungen für das Erststudium nach dem Abitur sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für ein Zweitstudium oder für ein Erststudium nach einer Lehre in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Ausführliche Informationen und eine Anleitung für Studenten findest du bei unserer Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2015/1984/wie_werden_kosten_eines_studiums_anerkannt

leider hast du meine Frage nicht gelesen und genau das geschrieben, was ich schon weiß..