Kosten Reparatur Heizung
Hallo, ich habe folgende Frage: Muss ich die Reparaturkosten für eine defekte Heizung selber tragen? (Ventil war verklemmt) Meine Hausverwaltung verlangt die Kostenübernahme und beruft sich auf folgenden Absatz aus meinem Mietvertrag: (Absatz 4). Ich denke aber, dass die Reparatur einer defekten Heizung (nicht von mir verschuldet) keine "Schönheitsreparatur" ist, oder?
beaufsichtigen. § 17 Instandhaltung der Mieträume 1. Der Vermieter ist zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume ver-pflichtet, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. 2. Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstrei-chen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der In-nentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Naturbelassene und nicht farbig lackierte Holzteile oder Flächen, auf denen eine Holzmaserung abgebildet ist, dürfen ohne Genehmigung des Vermieters nicht verändert werden. Farbig gestrichene Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; sie können auch in weißen oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden. 3. Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen; im Falle der Schönheitsre-paraturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu. Der Fristsetzung bedarf es nicht, soweit der Mieter die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen ernsthaft und endgültig verweigert. Der Mieter hat auch nachweislich entstehenden Mietausfall und die zur Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständi-gengutachten zu ersetzen. 4. Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Ko-sten der einzelnen Reparatur EUR 100,-- und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand EUR 200,--, höchstens jedoch 8 % der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen. 5. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter dem Vermieter
Danke für eure Hilfe!!
5 Antworten
Der Satz 4 bezieht sich nicht mehr auf Schönheitsreparaturen, sondern hier geht es um Kleinreparaturen und Bagatellschäden. Meines Wissens ist diese Klausel Standard in den meisten Mietverträgen. Die Formulierung klingt für mich gesetzeskonform. Für dich bedeutet das: wenn eine Reparatur höchstens 100 € gekostet hat, hast du sie zu zahlen, ab 101 € ist dein Vermieter in der Pflicht. Die Jahresgesamtaufwendungen für dich sind gedeckelt, mehr als 200 € im Jahr müsst du nicht bezahlen. Für mich ist diese Klausel absolut okay, aber ich frage mich immer wieder, warum Verträge unterzeichnet werden, wenn der Inhalt nicht verstanden wird. Versteh mich nicht falsch, aber es können in einem schlichten Mietvertrag Klauseln eingebaut sein, die dich sehr teuer zu stehen kommen, nicht alles ist gesetzlich festgelegt, manchmal muss man einfach mitdenken um sich zu schützen.
Die Repaerturkosten für die Heizug sind alleine die kosten des Vermieters aber da sich ventiele auch abnutzen können sollen sie ja auch alle 5 jahre ausgertauscht werden auch soll man nicht die Heizkörper anstreichen und wen doch nur mit dafür vorgesehene heizungsfarbe auch .Die Versorgunsleitungen sollen gar nicht gestrichen werden .Teile des Mietvertrages sind Abzocke und einiegs ist blödsin las den Mietvertrag mal von einem Anwalt durchschauen .Reperaturkosten für zb eine gastherme kan in den meitvertrag für den mieter sthen .Aber nicht Neue Ventiele die nicht mehr einwandfrei funktionieren und ersetz werden müßen.Das ist auch keine Schönheitsreperatur.
Der Vermieter will dich über die Kleinreparaturklausel kostenpflichtig machen. Das könnte richtig sein, wenn du hier darstellst, dass ein verklemmtes Heizkörperventil zu reparieren war. Wie es zu einer solchen Verklemmung kommen konnte, wird mir nicht klar. Falsche Handhabung macht dich kostenpflichtig, weil in der Heizperiode dieses Ventil deinem täglichen Zugriff unterliegt wie beispielsweise ein Lichtschalter. Wie hoch ist die Reparaturrechnung?
Also, wenn es das vom Heizkörper war, kann dies eigentlich jeder Mieter selbst pipileicht lösen. Es verklebt ja nur, weil das Venteil zu lange geschlossen gehalten wurde. Ist es allerdings eines aus der Heizanlage, ist dies eine Angelegenheit des Vermieters, denn ein Mieter hat darauf keinen Einfluss.
Der Mietvertrag wurde von Dir unterschrieben, nehme ich an? Also wenn die Reparatur die angegebenen Kosten nicht überschreiten, dann mußt Du das wohl oder überl bezahlen, denn von Schönheitsreparatur steht da nix! Im Zweifelsfall zum Mieterverein oder zum Anwalt und den Mietvertrag unter die Lupe nehmen lassen. Die können definitiv rechtskonforme Aussagen treffen!