Kosten für Wasserzähler

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Nach meiner Meinung sind die bisher gegebenen Antworten nicht richtig, oder nur zu einem Drittel.

Es gibt 3 Fälle zur Unterscheidung – je nachdem muss der Vermieter zahlen oder eben nicht.

Falls mietvertraglich so geregelt:

Wird der Wasserverbrauch pro gemeldeten Köpfen der Mitbewohner abgerechnet, zahlt der Vermieter keine Zählermiete für den Leerstand. Beispiel: Es wohnen jeweils 2 Personen in A und B und keine Person in C (Leerstand) über ein Abrechnungsjahr. Dann zahlt Partei A und B jeweils 50% der Wasserkosten – also auch 50% der Zählermiete. Bei Euch 22,50 €. Steht die Wohnung nur ein Teil des Jahres leer, dann im jeweiligen Kopf-Monats-Anteil. Bei einem halben Jahr Leerstand und dann 2 Personen Belegung sind es gesamt 60 Anteile. Also von den Kosten trägt A und B dann je 24/60-tel und C dann 12/60-stel. Der Vermieter zahlt jedenfalls nichts.

Falls Unterzähler vorhanden sind und danach abgerechnet wird, zahlt der Vermieter nichts, solange in der Einheit (während des Leerstandes) auch nichts gezählt wird. Z.B. hat Einheit A einen Verbrauch von 100 m³-Einheiten. Einheit B hat 120 m³-Einheiten und C durch den Leerstand 0 m³-Einheiten. Dann werden die Gesamtwasserkosten inkl. Zählermiete für Einheit A 45,45% und für B 54,55% betragen. Für Einheit C 0%. Hier würde jetzt A jetzt 20,25 € Zählermietanteil und B 24,55 € tragen müssen. Falls im Abrechnungsjahr ein Verbrauch ( = Vermietung) stattfindet, dann zahlt der „neue“ Mieter anteilig nach seiner Wasseruhr. Der Vermieter zahlt auch hier nichts an Zählermiete während des Leerstandzeitraumes.

Nur im dritten Fall wird es bitter für den Vermieter. Ist vertraglich keine Regelung, oder eben diese, getroffen, dann werden die Wasserkosten anteilig nach Quadratmeter der Mieteinheiten abgerechnet. Egal ob Leerstand oder nicht. Wären alle drei Einheiten in ihrer Fläche gleich groß, dann wird jede Einheit mit 1/3 der Wasserkosten belastet (ob ein Verbrauch in der Einheit stattgefunden hat oder nicht). In diesem Fall zahlt der Vermieter auch anteilig 1/3 der Zählermietkosten, aber nur dann.

DietmarBakel  30.07.2013, 20:21

Danke für den *

Warum soll der Vermieter Wasserzahlen wenn er kein Wasser verbraucht Hat? Das geht aber nur wenn vor dem Leerstand und nach dem Leerstand der Zählerstand abgelesen wurde. Und wenn in dieser Zeit in der Wohnung kein Wasser verbraucht wurde.

Commodore64  01.03.2013, 14:29

Es geht nicht um den direkten Verbrauch sondern um den Rest der Nebenkosten wie Schornsteinfeger, Zählermiete, Gebüren für Ablesedienste, Müllgebüren usw.

robbievomsee  01.03.2013, 15:00
@Commodore64

Das ist eindeutig: der Vermieter muß diese Kosten übernehmen. Das ist nicht eure Schache. Nur die direkten Wasserkosten nicht. Wenn er den Wasser- Verbrauch nicht eindeutig nachweisen kann bleibt der Vermieter auch auf den Wasserkosten sitzen.

Bei leerstand zahlt der Vermieter alle Nebenkosten die anfallen und das sind eine ganze Menge! Heizung wird anteilig mit bezahlt auch wenn die Wohnung kalt ist, Wärme der anderen Parteien dringt ja nach wie vor in diese Wohnung und die Heizkörper gehen bei Frostgefahr auch noch an. Dann ist da der Stromzähler, der kostet auch Grundgebüren und Strom der bei Besichtigungen verbraucht wird (Ausprobieren von Durchlauferhitzer/Herd, Licht usw.) und eben die Kosten für andere Messeinrichtungen wie Heizungszähler, Wasserzähler usw. Das kann einen Vermieter leicht €50 pro Monat kosten neben dem Mietausfall.

DietmarBakel  01.03.2013, 19:28

Hallo Commodore64, Du hast mich ja schon öfter erhellt - danke.

Bei mir, und das "könnte" beim Fragesteller ja auch so sein, werden die Wasserkosten pro Kopf (mietvertraglich geregelt) abgerechnet. Die Zählergebühren werden in die Wasserkosten eingerechnet.

Nun: Wie viele Köpfe hat ein Leerstand?

Auch bei einer Umlegung der Wasserkosten nach Messergebnissen von eingebauten Unterzählern werden doch die Zählergebühren zunächst den anderen Wasserkosten hinzuaddiert und dann verteilt. Falls die leerstehende Einheit also keinen Verbrauch hat, dann werden der Einheit auch keine Zählergebühren in Rechnung gestellt. Oder?

Null mal Null iss Null.

Gruß und bitte um Erleuchtung :-))

PS. Es geht nur um "Kaltwasser".

Commodore64  01.03.2013, 22:42
@DietmarBakel

Wenn es um den Hauptzähler geht und pro Kopf ausgerechnet wird, müsst ihr für den Zeitraum des leerstandes die Gebüren mit zahlen. Wie viel das ist hängt halt davon ab wie lange die Wohnung leer steht.

Für den Leerstand zahlt der Hauseigentümer den entsprechenden Anteil...

Bei einer nicht vermieteten Wohnung muss der Eigentümer die laufenden Kosten so tragen, wie es ein Mieter tun würde.