Kosten für Scheck nur zur Verrechnung
Frau A arbeitet seit ein paar Wochen bei Firma B.
Bei der Einstellung wurde die Zahlungsart des Lohns nicht erwähnt, auch nicht der Zeitpunkt, es steht nichts dazu im Arbeitsvertrag. Es stellte sich heraus, dass B den Lohn zum 15. des Monats bezahlt (was auch OK ist) und wie vorgestern bekannt wurde, geschieht dies per Verrechnungsscheck.
Auf dem Scheck ist die Höhe des Nettosbetrages eingedruckt. Frau A entstehen hierbei aber Kosten auf der Bank (5,- €) und natürlich eine zeitliche Verzögerung von ca. 3-4 Tagen bis zur Verfügbarkeit.
Muss A die Verzögerung durch B akzeptieren? Hat sie Anspruch auf Kostenersatz?
Es muss ja nicht weiter erwähnt werden, dass A nun durch die Verzögerung in eine finanzielle Schieflage gerät. Bitte nur sachdienliche Antworten, ggf mit Hinweisen zu §§ oder Urteilen
3 Antworten
Zur rechtlichen Lage:
Wurde monatliche Lohnzahlung vereinbart, wird der Lohn grundsätzlich zum Monatsende fällig (§ 614 BGB). Zahlt der Arbeitgeber - ohne vertragliche Verpflichtung - von sich aus früher, ist das nett von ihm, aber selbst mit der Verzögerung durch die Scheckeinreichung ist die Zahlung immer noch rechtzeitig erfolgt.
Wenn keine bestimmte Zahlungsform vereinbart wurde, könnte Frau A theoretisch auf Zahlung in gesetzlichen Zahlungsmitteln (= Bargeld) bestehen, aber ob der Arbeitgeber davon begeistert sein wird?
Na ja ... seine Begeisterung drückt sich so aus, dass er das seit 25 Jahren so macht und sich dies auch nicht ändern wird ... Sie hat nun auch mal mehr als schlechte Erfahrung mit Zahlung per Scheck ... bei einem früheren AG sind die mehrfach geplatzt mit allen nur erdenklichen Folgen von anderen Gläubigern ...
Die Lohnzahlung per Scheck dürfte heute zwar eher selten vorkommen, ist aber grundsätzlich immer noch eine übliche Zahlungsmethode, und die Einlösung eines normalen Verrechnungsschecks ist normalerweise auch kostenlos bzw. nicht teurer als eine andere normale Buchung.
Vielleicht sollte Frau A die Bank wechseln.
Warum tut das nichts zur Sache? Die 5 Euro sind ja wohl das "störendste? Alles andere ist ja rechtlich nicht zu beanstanden und ich sehe auch kein Verzug oder so da ja schon mitten im Monat Scheck vorliegt, gesetzlich aber erst zu Ende des Monats gezahlt werden müsste. Also sind die 5 Euro das einzige Problem. Und das kann man durch einen Bankwechsel lösen.
Von was sprichst Du da? Scheckeinreichung kostet doch keine 5 Euro!!!
Doch tut sie ... spezielle Preisliste der Sparkasse für Gebühren und Kosten bei Onlinebanking für manuelle Vorgänge am Schalter
Dann sollte sie die Bank wechseln. Schecks kann man ja nie online einlösen. Selbst bei meiner Internetbank ist sowas kostenlos.
Selbst für eine Sparkasse ist das ungewöhnlich.
Meine örtliche Sparkasse bietet auch ein kostenloses Online-Girokonto an, aber Überweisungen mit Beleg oder Scheckeinreichungen werden dort mit 1,55 Euro berechnet. 5 Euro sind eine Unverschämtheit.
Nach 27 Jahren die Bank wechseln ..? wäre etwas übertrieben und tut nichts zur Sache bei der Frage ..