Kosten fuer Renovierung nach Wasserschaden

8 Antworten

Die Gebäudeversicherung zahlt keine Wasserschäden, lediglich die Leitungswasserversicherung, falls der Vermieter eine abgeschlossen hat. Allerdings hast Du viel zu spät reagiert. Denn die Schäden müssen einer Versicherung binnen einiger Tage gemeldet werden. Doch dies ist leztztendlich zweitrangig, sofern Du die Schäden dem Vermieter sofort gemeldet hast. Dieser ist nämlich verpflichtet, die Schäden reparieren zu lassen. Ob er dies dann seiner Versicherung meldet ist seine Angelegenheit. Ob Du bei Auszug die Wohnung tatsächlich renoviert übergeben mußt, ist zumindest zweifelhaft, da viele derartiger Formulierungen, falls nicht abnutzungsbezogen in den Mietvertag aufgenommen, ungültig sind. Am besten erkundigst Du Dich nach dem nächstgelegenen Mieterverein und läßt Dich dort für eine geringe Gebühr beraten. Das lohnt sich auf jeden Fall. Die Haltung des Vermieters - nämlich nichts zu tun - ist auf jeden Fall nicht korrekt.

Der Vermieter hätte den Schaden seiner Versicherung melden müssen. Die hätte das Trockenlegen und die Renovierung bezahlt. Der Mieter hat Anspruch auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes. Nein, Du musst das nicht renovieren.

Jetzt, da du schon gekündigt hast, kommen leider die vielen Ratschläge, auch von mir möglich, zu spät. Du hättest den Vermieter mittels Fristsetzung in Verzug bringen können und dann danach selbst die Arbeiten beauftragen und mit nachfolgenden Mietzahlungen aufrechnen können. Jetzt lohnt sich vermutlich der ganze Aufwand nicht mehr. Konzentriere dich darauf, was die Forderung nach Schönheitsreparaturen betrifft. Möglicherweise musst du entgegen deiner Annahme hier doch überhaupt nichts tun. Um das beurteilen zu können, schreib hier den exakten Wortlaut der Klauseln zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit. Trifft meine Vermutung zu, wärest du diesbezüglich aller Sorgen ledig.

Die Gebäudeversicherung (wenn vorhanden), ansonsten der Vermieter. Mietkürzung androhen. Ab zum Mieterverein.

so ist es

Ich wohne hier auf dem Dorf, das geht nicht :-) Aber vielen Dank fuer die Antwort.

@horst31338

Auch auf dem Dorf kann man ich anwaltlich beraten lassen, damit Du weiß ob und in welcher Höhe Mietminderung angemeldet werden kann. Schreibe auf jeden Fall einen Brief an den Mieter und zeige ihm die Mängel an.

Die Gebäudeversicherung zahlt aber nur, wenn ausdrücklich eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen ist.

@wunhtx

Das stimmt. Der Vermieter muss das explizit versichert haben.

Noch nichts gemacht?

da haben sich die beiden richtigen getroffen!

Normalerweise zahlt das die Versicherung - falls der Vermieter eine hat.

Ich würde ihgn aber schon jetzt darauf hinweisen, dass die Forlgeschäden deutlich sichtbar werden. Forder ihn auf, die notwendigen Reparaturen vorzunehmen und schreib ihm gleichzeitig, dass du bei Auszug für diese Schäden nicht aufkommst und in den beschädigten Räumen auch keine Renovierung vornehmen wirst.

Nein, ich kann Dir erklaeren, warum ich nichts gemacht habe.

Ich habe dem Vermieter saemtliche Schaeden (ausser den beiden Wasserschaeden noch zwei weitere, ausserdem defekte Mischbatterie in der Dusche, defektes Lastabwurfrelais (entweder Nachtspeicherheizungsaufladung beim Duschen abschalten oder Stromausfall), defekte Nachtspeicheroefen) immer sofort angezeigt.

Die Reaktion war dann immer "Ja ja, gucken wir mal".

Da ich ein extrem unfassbar netter Mensch bin (nein, WIRKLICH!) und sehr pazifistisch und genuegsam (nein, ich bin nicht arrogant!), habe ich das dann jeweils auf sich beruhen lassen.

Jetzt, da ich gekuendigt habe und meinen Umzug angekuendigt, kommt der Vermieter jedoch mit allerlei Forderungen ("Du musst aber renovieren", "die Fliesen im Bad sind kaputt" (Risse an unzugaenglichen Stellen -> Scheiss Estrich)), und deshalb wollte ich mich nur schonmal absichern, dass ich auf der (zumindest moralisch) richtigen Seite stehe, wenn ich ihm beim Auszug einfach gar nichts mache und zahle.

@horst31338

Schreibe eine Mängelliste und setze den Vermieter schriftlich davon in Kenntnis.