Kosten für Grundstücksteilung

2 Antworten

Ja, Notar und Grundbucheintragung(en) kommen auf jeden Fall noch hinzu. Grunderwerbs- steuer wird vermutlich wohl nicht fällig (ist aber nur meine Vermutung). Wie hoch die Posten Notar / Grundbucheintragung(en) kommen, weiß ich nicht (mehr) genau. Ich denke mal, daß Du mit einem höheren dreistelligen Betrag wohl nicht mehr auskommst.

Das kommt drauf an ... normalerweise berechenen sich die Gebühren für notar und Grundbuch nach dem Kaufpreis .... da hier nicht verkauft werden soll, wird der geschätzte Wert des zu teilenden Grundstücks zugrunde gelegt. Der Wert das kann nach Lage des Grundstücks sehr unterschiedlich sein.

Erst wenn der Wert feststeht können die Gebühren berechnet werden.