Kosten der Überprüfung der Wärmemengenzaehler soll Mieter tragen

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Ich bezweifle, dass an den Heizkörpern Wärmemengenzähler installiert sind, das werden sicher Heizkostenverteiler sein. Nun sind vermutlich funkablesbare Geräte installiert worden. Dafür zahlst du dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung Miete. Warum du hier zusätzlich Bereitstellungskosten zahlen sollst, ist mir schleierhaft. Gegen den Tausch der Geräte gibt es auch kein Widerspruchsrecht, der ist zu dulden. Die Werte kannst du regelmäßig zu beliebigem Zeitpunkt ablesen. Gespeichert ist der Stand vom 31.12.2014 und die Gerätenummer und der aktuelle Verbrauch des Jahres 2015 (kumulativ).

Jetzt haben die mir gesagt, dass ich die Kosten selbst tragen muß, wenn sich herausstellt, dass alles richtig funktioniert?!?

Natürlich musst Du dann die Kosten tragen, Du wolltest ja das es überprüft wird.

Hätte sich ein Fehler herausgestellt, wäre etwas zu Deinem Vorteil entschieden worden.

Warum sollte denn denn der Vermieter für etwas zahlen, was Du für nicht korrekt hälst aber einwandfrei funktioniert?

MfG

Leider haben nicht genug Mieter dagegen widersprochen.

Selbst wenn: Was hätte das geändert? Die Pflicht zur Verbrauchserfassung nach den anerkannten Mitteln der Technik ergibt sich aus der Heizkostenverordnung und ist somit geltendes Recht. Das kann auch ein Widerspruch mehrerer Mieter nicht aushebeln.

Dabei paßt das Bad locker 3x in das Wohnzimmer.

Es gibt genügend Faktoren, die die höheren Verbrauchswerte verursachen können. Das muss nicht unbedingt einen defekt des Gerätes voraussetzen.

Wäre es nicht sinnvoll, sich die genaue Funktionsweise vorab erläutern zu lassen?

Jetzt haben die mir gesagt, dass ich die Kosten selbst tragen muß, wenn sich herausstellt, dass alles richtig funktioniert?!?

So ist es!

Ja, das stimmt.

Wenn du der Meinung bist das etwas nicht stimmt, sich nach der Prüfung aber herausstellt das alles OK ist musst du dies natürlich auch bezahlen! Warum soll den in dem Fall jemand anderes dafür zahlen?